Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung – Belastungen erkennen, Gesundheit stärken
Psychische Risiken am Arbeitsplatz rechtzeitig erkennen, bewerten und mitbestimmt handeln
Psychische Belastungen gehören heute zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten und Langzeiterkrankungen. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, auch diese Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (§ 5 ArbSchG).
Für Betriebsräte und Personalräte bedeutet das: Sie haben ein starkes Mitbestimmungsrecht und können entscheidend dazu beitragen, psychische Belastungen im Betrieb oder in der Dienststelle frühzeitig zu erkennen, wirksame Maßnahmen einzuleiten und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie den Prozess der „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen“ aktiv mitgestalten – von der Planung über die Datenerhebung bis zur Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen. Praxisbeispiele, Checklisten und Mustervereinbarungen helfen dabei, den gesetzlichen Auftrag wirksam und mit Augenmaß umzusetzen.
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Rechtliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Bedeutung psychischer Belastungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Zuständigkeiten von Arbeitgeber, Betriebsrat und Personalrat
- Relevante Vorschriften: ArbSchG, BetrVG, BPersVG/LPVG, DGUV-Vorschriften
Psychische Belastungen erkennen und verstehen
- Typische Belastungsfaktoren: Arbeitsintensität, Zeitdruck, Konflikte, Führungsverhalten
- Belastungen im digitalen Arbeitsumfeld (Erreichbarkeit, Informationsflut, KI-Systeme)
- Wechselwirkungen zwischen psychischer und physischer Gesundheit
Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Planung und Vorbereitung: Ziel, Methode, Beteiligte
- Datenerhebung: Fragebögen, Interviews, Workshops
- Auswertung und Priorisierung von Belastungen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
- Erfolgskontrolle und kontinuierliche Verbesserung
Rolle und Rechte von Betriebsrat und Personalrat
- Initiativrecht bei der Durchführung und Methodenauswahl
- Datenschutz und Vertraulichkeit im Verfahren
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Maßnahmenplanung und betriebliche Umsetzung
- Maßnahmenkategorien: organisatorisch, technisch, sozial, individuell
- Verbindung zu Prävention, Gesundheitsschutz und BEM
- Praxisbeispiele: erfolgreiche Maßnahmen aus Betrieben und Dienststellen
Die Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Rechtliche Einordnung: erzwingbar oder freiwillig?
- Inhalte und Mindeststandards einer Vereinbarung
- Strategien und Argumente für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber / der Dienststellenleitung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie wissen, wie psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erfasst und bewertet werden.
- Sie wissen, welche Mitbestimmungsrechte Betriebs- und Personalräte bei Planung, Durchführung und Umsetzung haben.
- Sie kennen geeignete Verfahren, Methoden und Maßnahmen zur Prävention.
- Sie wissen, wie eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung gestaltet wird.
Seminar
Psychische Belastungen gehören heute zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten und Langzeiterkrankungen. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, auch diese Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (§ 5 ArbSchG).
Für Betriebsräte und Personalräte bedeutet das: Sie haben ein starkes Mitbestimmungsrecht und können entscheidend dazu beitragen, psychische Belastungen im Betrieb oder in der Dienststelle frühzeitig zu erkennen, wirksame Maßnahmen einzuleiten und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie den Prozess der „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen“ aktiv mitgestalten – von der Planung über die Datenerhebung bis zur Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen. Praxisbeispiele, Checklisten und Mustervereinbarungen helfen dabei, den gesetzlichen Auftrag wirksam und mit Augenmaß umzusetzen.
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Rechtliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Bedeutung psychischer Belastungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Zuständigkeiten von Arbeitgeber, Betriebsrat und Personalrat
- Relevante Vorschriften: ArbSchG, BetrVG, BPersVG/LPVG, DGUV-Vorschriften
Psychische Belastungen erkennen und verstehen
- Typische Belastungsfaktoren: Arbeitsintensität, Zeitdruck, Konflikte, Führungsverhalten
- Belastungen im digitalen Arbeitsumfeld (Erreichbarkeit, Informationsflut, KI-Systeme)
- Wechselwirkungen zwischen psychischer und physischer Gesundheit
Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Planung und Vorbereitung: Ziel, Methode, Beteiligte
- Datenerhebung: Fragebögen, Interviews, Workshops
- Auswertung und Priorisierung von Belastungen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
- Erfolgskontrolle und kontinuierliche Verbesserung
Rolle und Rechte von Betriebsrat und Personalrat
- Initiativrecht bei der Durchführung und Methodenauswahl
- Datenschutz und Vertraulichkeit im Verfahren
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Maßnahmenplanung und betriebliche Umsetzung
- Maßnahmenkategorien: organisatorisch, technisch, sozial, individuell
- Verbindung zu Prävention, Gesundheitsschutz und BEM
- Praxisbeispiele: erfolgreiche Maßnahmen aus Betrieben und Dienststellen
Die Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung Psyche
- Rechtliche Einordnung: erzwingbar oder freiwillig?
- Inhalte und Mindeststandards einer Vereinbarung
- Strategien und Argumente für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber / der Dienststellenleitung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie wissen, wie psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erfasst und bewertet werden.
- Sie wissen, welche Mitbestimmungsrechte Betriebs- und Personalräte bei Planung, Durchführung und Umsetzung haben.
- Sie kennen geeignete Verfahren, Methoden und Maßnahmen zur Prävention.
- Sie wissen, wie eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung gestaltet wird.
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| HYPERION Hotel Leipzig | ||
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Sachsenseite 7, 04103 Leipzig
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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245,69 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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124,29 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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99,45 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Seit 2013 ist im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorgeschrieben. Als Betriebsrat können Sie erheblichen Einfluss auf deren Durchführung nehmen. Höchste Zeit, sich zu informieren.
PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
- Arbeitsschutzausschussmitglieder
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