#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeits- und strafrechtliche Folgen
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexuellerBelästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
Seminarinhalte
Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG / Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser / Sexuell bestimmte körperliche Berührungen / Bemerkungen sexuellen Inhalts / Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen / Verletzung der Würde der betroffenen Person / Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds / Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten / Abmahnung und ordentliche Kündigung / Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung / Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen / Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz / Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Strafanzeige: So wird sie erstattet / Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag / Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht? / Welche Straftatbestände können erfüllt sein? / Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin? / Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“
Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren / Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen / Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung / Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR / Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit / Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
Was passiert, wenn alles gelogen ist? / Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“ / Strafanzeige / Schadenersatz / Arbeitsrechtliche Folgen
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € |
1. Teilnehmer | 1490,- € |
2. Teilnehmer | 1440,- € |
weitere Teilnehmer | 1390,- € |
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