Vergütung und berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern
Ehrenamt und (Un-)entgeltlichkeit in der Praxis
Die Frage einer angemessenen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Probleme tauchen in der Praxis z. B. bei der Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sowie bei Themen wie Überstunden, Elternzeit oder beruflicher Weiterentwicklung auf. Zudem stellen sich Fragen zur weiteren finanziellen Entwicklung, wenn Beschäftigte auf Dauer für ihre Tätigkeit als Betriebsrat freigestellt sind. Im Seminar „Vergütung und berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern“ erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die (geplanten) Gesetzesänderungen zur rechtmäßigen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.
Rechtsgrundlagen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern im Überblick
- § 37 Abs. 1 bis 4 BetrVG – Ehrenamtliche Tätigkeit und Vergütung
- § 78 BetrVG Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
- Vergütungsregelungen bei Betriebsratstätigkeit neben der „normalen“ Arbeit
- Arbeitsbefreiung und (Teil-) Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern
- Dokumentation der Betriebsratstätigkeit (BR-Tagebuch)
- Bezahlte Arbeitsbefreiung für Betriebsratssitzung zwischen zwei Nachtschichten
- Vergütung wie Mehrarbeit – Berücksichtigung beim Urlaubsentgelt?
- Vergütung von Fahrten zu Betriebsratssitzungen außerhalb der Arbeitszeit?
Die Vergütung freigestellter Betriebsräte
- Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
- Voraussetzungen des § 37 Abs. 4 BetrVG
- (Vertragliches) Festlegen einer Vergleichsgruppe: Zeitpunkt und Kriterien – Dokumentation
- betriebsübliche berufliche Entwicklung
- Zahlung einzelner Vergütungsbestandteile: Gratifikationen, Zuschläge und Zulagen, Sachleistungen
- Auswirkungen des § 78 S. 2 BetrVG
- Rechtsprechung zur Betriebsratsvergütung
Gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
- Eingruppierung nach Fähigkeiten und wahrgenommener Tätigkeit?
- Berücksichtigung von im Betriebsratsamt erworbenen Fähigkeiten
- § 37 Abs. 4 BetrVG: Schutz nach unten – keine Begrenzung nach oben?
Berufliche Entwicklung auch während der Freistellung
- Beförderungsentscheidungen im Betrieb
- Weiterbildungen organisieren
- Qualifikationen und Leistungen als Betriebsratsmitglied
- Rechtsprechung zur beruflichen Entwicklung
Der Weg zurück ins Arbeitsleben nach der Freistellung kompakt
- Persönliche Möglichkeiten im Betrieb – Eigenes Profil kennen und im Betrieb einordnen
- Welche Arbeitsplätze kommen in Frage?
- Wiedereingliederung und Weiterbildung
- Einarbeitungsphase vorbereiten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und Freigestellten
- Freistellungen richtig durchführen im BR
- Berufliche Entwicklung während der Freistellung sichern
- Zurück ins Arbeitsleben nach der Freistellung finden
- Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung kennen
Die Frage einer angemessenen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Probleme tauchen in der Praxis z. B. bei der Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sowie bei Themen wie Überstunden, Elternzeit oder beruflicher Weiterentwicklung auf. Zudem stellen sich Fragen zur weiteren finanziellen Entwicklung, wenn Beschäftigte auf Dauer für ihre Tätigkeit als Betriebsrat freigestellt sind. Im Seminar „Vergütung und berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern“ erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die (geplanten) Gesetzesänderungen zur rechtmäßigen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.
Rechtsgrundlagen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern im Überblick
- § 37 Abs. 1 bis 4 BetrVG – Ehrenamtliche Tätigkeit und Vergütung
- § 78 BetrVG Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
- Vergütungsregelungen bei Betriebsratstätigkeit neben der „normalen“ Arbeit
- Arbeitsbefreiung und (Teil-) Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern
- Dokumentation der Betriebsratstätigkeit (BR-Tagebuch)
- Bezahlte Arbeitsbefreiung für Betriebsratssitzung zwischen zwei Nachtschichten
- Vergütung wie Mehrarbeit – Berücksichtigung beim Urlaubsentgelt?
- Vergütung von Fahrten zu Betriebsratssitzungen außerhalb der Arbeitszeit?
Die Vergütung freigestellter Betriebsräte
- Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
- Voraussetzungen des § 37 Abs. 4 BetrVG
- (Vertragliches) Festlegen einer Vergleichsgruppe: Zeitpunkt und Kriterien – Dokumentation
- betriebsübliche berufliche Entwicklung
- Zahlung einzelner Vergütungsbestandteile: Gratifikationen, Zuschläge und Zulagen, Sachleistungen
- Auswirkungen des § 78 S. 2 BetrVG
- Rechtsprechung zur Betriebsratsvergütung
Gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
- Eingruppierung nach Fähigkeiten und wahrgenommener Tätigkeit?
- Berücksichtigung von im Betriebsratsamt erworbenen Fähigkeiten
- § 37 Abs. 4 BetrVG: Schutz nach unten – keine Begrenzung nach oben?
Berufliche Entwicklung auch während der Freistellung
- Beförderungsentscheidungen im Betrieb
- Weiterbildungen organisieren
- Qualifikationen und Leistungen als Betriebsratsmitglied
- Rechtsprechung zur beruflichen Entwicklung
Der Weg zurück ins Arbeitsleben nach der Freistellung kompakt
- Persönliche Möglichkeiten im Betrieb – Eigenes Profil kennen und im Betrieb einordnen
- Welche Arbeitsplätze kommen in Frage?
- Wiedereingliederung und Weiterbildung
- Einarbeitungsphase vorbereiten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und Freigestellten
- Freistellungen richtig durchführen im BR
- Berufliche Entwicklung während der Freistellung sichern
- Zurück ins Arbeitsleben nach der Freistellung finden
- Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung kennen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € | |
1. Teilnehmer
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1390,- €
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2. Teilnehmer
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1340,- €
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Weitere Teilnehmer
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1290,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
The Scotty Hotel Hamburg | ||
Kurt-Schumacher-Allee 14, 20097 Hamburg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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239,26 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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116,38 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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84,35 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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