Mitbestimmung in Matrix-Strukturen
Besonderheiten für den Betriebsrat in Matrixorganisationen
Alle Arbeitnehmer eines Betriebs arbeiten am selben Ort in derselben Betriebsstätte zusammen und der Vorgesetzte darf sowohl fachliche als auch personelle Weisungen erteilen – das trifft nicht auf Unternehmen und Konzerne mit Matrixstrukturen zu. Dort gibt es keine streng hierarchischen Strukturen. Stattdessen arbeiten Arbeitnehmer in Matrixstrukturen flexibel und meist projektorientiert in betriebsübergreifenden oder sogar unternehmensübergreifenden Teams zusammen. Der disziplinarische Vorgesetzte, der beispielsweise Abmahnungen erteilen kann, ist in der Regel nicht derjenige, der fachlich für den Arbeitnehmer zuständig ist. Das stellt den Betriebsrat vor verschiedene Herausforderungen. Es stellen sich vor allem Fragen wie: Wie ist der einzelne Betrieb abgegrenzt? In welchem Betrieb ist der Arbeitnehmer eingegliedert und welcher Betriebsrat ist bei einer personellen Maßnahme zuständig? Welche Mitbestimmungsrechte bestehen für den jeweiligen Betriebsrat im jeweiligen Betrieb? Wie ist die Matrixführungskraft einzuordnen? All diese Fragen klären wir in unserem dreitägigen Seminar zur Mitbestimmung in Matrixstrukturen.
Was ist eine Matrixorganisation und wie ist sie aufgebaut?
- Begriff Matrixorganisation und Matrixstrukturen
- Typische Kriterien einer Matrixstruktur
- Strukturen in unternehmensinterner und unternehmensübergreifender Matrix
- Weitere Begriffe: Starke und schwache Matrix, funktionale und balancierte Matrix
- Disziplinarische und fachliche Weisungsbefugnis der Führungskräfte
Zuständigkeit des Betriebsrats in Matrixstrukturen
- Betriebsbegriff: Abgrenzbarkeit des Betriebs in der Matrix, Gemeinschaftsbetriebe
- Regelungen in Zuordnungstarifverträgen, Spartenbetriebsräte
- Aktives und passives Wahlrecht in der Matrix
- Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Wer ist eigentlich zuständig?
- Möglichkeiten der Konzern-Mitbestimmung bei ausländischer Konzernmutter
Mitbestimmungsrechte innerhalb der Matrixstruktur
- Kann der Betriebsrat bei der Einführung der Matrixstruktur mitbestimmen?
- Gilt die Einführung der Matrixstruktur als Betriebsänderung?
- Informationsrechte in Konzernen mit Matrixstruktur: Reichweite und praktische Schwierigkeiten
- Umgang mit Dokumenten in ausländischer Sprache
- Das digitale Projektteam als Gruppenarbeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG?
- Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung und Einstellung in Matrixstrukturen
- Die Matrixführungskraft: Eingliederung und Einstellung in den Betrieb gem. § 99 BetrVG?
- Mitbestimmung bei der Verteilung von Aktienoptionen und anderer Vergütungsbausteine durch die Konzernmutter
Sonstige Herausforderungen in Betrieben mit Matrixstruktur
- Umgang mit Personaldaten und Datentransfer zwischen Unternehmen
- Reichweite der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Arbeitsbestimmungen bei agiler Arbeit: Wer kontrolliert und bestimmt Arbeitszeit, Urlaubspläne, mobile Arbeit, technische Überwachungseinrichtungen und Arbeitsschutz mit?
- Fragen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten, z.B. Schwellenwerte bei Betriebsänderung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufbau und Struktur einer Matrixorganisation
- Zuständigkeiten der Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte innerhalb der Matrixstruktur
- Abgrenzung der Betriebe bei betriebsübergreifendem Arbeiten
- Betriebsverfassungsrechtliche Einordnung der personellen Einzelmaßnahmen innerhalb der Matrixorganisation
- Reichweite von Betriebsänderungen in Matrixstrukturen
Seminar
Alle Arbeitnehmer eines Betriebs arbeiten am selben Ort in derselben Betriebsstätte zusammen und der Vorgesetzte darf sowohl fachliche als auch personelle Weisungen erteilen – das trifft nicht auf Unternehmen und Konzerne mit Matrixstrukturen zu. Dort gibt es keine streng hierarchischen Strukturen. Stattdessen arbeiten Arbeitnehmer in Matrixstrukturen flexibel und meist projektorientiert in betriebsübergreifenden oder sogar unternehmensübergreifenden Teams zusammen. Der disziplinarische Vorgesetzte, der beispielsweise Abmahnungen erteilen kann, ist in der Regel nicht derjenige, der fachlich für den Arbeitnehmer zuständig ist. Das stellt den Betriebsrat vor verschiedene Herausforderungen. Es stellen sich vor allem Fragen wie: Wie ist der einzelne Betrieb abgegrenzt? In welchem Betrieb ist der Arbeitnehmer eingegliedert und welcher Betriebsrat ist bei einer personellen Maßnahme zuständig? Welche Mitbestimmungsrechte bestehen für den jeweiligen Betriebsrat im jeweiligen Betrieb? Wie ist die Matrixführungskraft einzuordnen? All diese Fragen klären wir in unserem dreitägigen Seminar zur Mitbestimmung in Matrixstrukturen.
Was ist eine Matrixorganisation und wie ist sie aufgebaut?
- Begriff Matrixorganisation und Matrixstrukturen
- Typische Kriterien einer Matrixstruktur
- Strukturen in unternehmensinterner und unternehmensübergreifender Matrix
- Weitere Begriffe: Starke und schwache Matrix, funktionale und balancierte Matrix
- Disziplinarische und fachliche Weisungsbefugnis der Führungskräfte
Zuständigkeit des Betriebsrats in Matrixstrukturen
- Betriebsbegriff: Abgrenzbarkeit des Betriebs in der Matrix, Gemeinschaftsbetriebe
- Regelungen in Zuordnungstarifverträgen, Spartenbetriebsräte
- Aktives und passives Wahlrecht in der Matrix
- Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat: Wer ist eigentlich zuständig?
- Möglichkeiten der Konzern-Mitbestimmung bei ausländischer Konzernmutter
Mitbestimmungsrechte innerhalb der Matrixstruktur
- Kann der Betriebsrat bei der Einführung der Matrixstruktur mitbestimmen?
- Gilt die Einführung der Matrixstruktur als Betriebsänderung?
- Informationsrechte in Konzernen mit Matrixstruktur: Reichweite und praktische Schwierigkeiten
- Umgang mit Dokumenten in ausländischer Sprache
- Das digitale Projektteam als Gruppenarbeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG?
- Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung und Einstellung in Matrixstrukturen
- Die Matrixführungskraft: Eingliederung und Einstellung in den Betrieb gem. § 99 BetrVG?
- Mitbestimmung bei der Verteilung von Aktienoptionen und anderer Vergütungsbausteine durch die Konzernmutter
Sonstige Herausforderungen in Betrieben mit Matrixstruktur
- Umgang mit Personaldaten und Datentransfer zwischen Unternehmen
- Reichweite der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Arbeitsbestimmungen bei agiler Arbeit: Wer kontrolliert und bestimmt Arbeitszeit, Urlaubspläne, mobile Arbeit, technische Überwachungseinrichtungen und Arbeitsschutz mit?
- Fragen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten, z.B. Schwellenwerte bei Betriebsänderung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufbau und Struktur einer Matrixorganisation
- Zuständigkeiten der Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte innerhalb der Matrixstruktur
- Abgrenzung der Betriebe bei betriebsübergreifendem Arbeiten
- Betriebsverfassungsrechtliche Einordnung der personellen Einzelmaßnahmen innerhalb der Matrixorganisation
- Reichweite von Betriebsänderungen in Matrixstrukturen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
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1. Teilnehmer
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1490,- €
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2. Teilnehmer
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1440,- €
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Weitere Teilnehmer
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1390,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Dorint Am Goethepark Weimar | ||
|
Beethovenplatz 1-2, 99423 Weimar
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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264,51 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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140,13 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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99,12 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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