Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung
So kann der Betriebsrat aktiv mitgestalten
Gerade im Zuge der digitalen Transformation unserer Arbeitswelt kommt der strategischen Personalplanung und Bedarfsermittlung eine immer größere Bedeutung zu. Der Betriebsrat mit seinem umfassenden Überblick über die Beschäftigten, deren Altersstruktur sowie ihre Kompetenzen und Bedürfnisse, kann hier sein Know-how gezielt einbringen. Im Seminar „Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Beteiligungsrechte gemäß § 92 BetrVG nutzen können, um z. B. die Daten einer Altersstrukturanalyse einzusehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeitregelungen mit der Personalausstattung zu verbinden oder die betriebliche Weiterbildung progressiv mitzugestalten.
Was ist Personalplanung?
- Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung
- Teilbereiche: Beschaffung, Entwicklung, Einsatzplanung und Freisetzung
- Bedeutung der Personalplanung im Betrieb bzw. Unternehmen
- Fachkräfte finden und binden
- Den demografischen Wandel berücksichtigen
- Beschäftigung trotz Digitalisierung sichern
- Methoden der Personalplanung
5 Schritte der strategischen Personalplanung
- Jobfamilien bilden und priorisieren
- Feststellung des aktuellen Personalbestands
- Festlegung des strategischen Personalbedarfs
- Analyse der zukünftigen Personalabweichung
- Handlungsfelder für Arbeitgeber und Betriebsrat ableiten
So wird der Betriebsrat aktiv!
- Beteiligung des BR bei der Personalbedarfsermittlung
- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Expertise von Sachverständigen und sachkundigen Beschäftigten nutzen
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses
Strategische Personalplanung im Detail
- Unterschied zwischen strategischer und operativer Personalplanung
- Jobfamilien als Grundlage der Personalplanung
- Definition der Unternehmensstrategie
- Inklusive Produkt- und Marktstrategie: Wohin will das Unternehmen?
- Ableitung des Personalbedarfs: Anzahl Beschäftigter und Qualifikation?
- Berücksichtigung der Fluktuation
- Bewertung der aktuellen Personalstrategie
- Personalplanung mit dem Arbeitgeber gestalten
- Beispiele für eine vorausschauende Personalplanung
Personalentwicklung als Teil der Personalstrategie
- Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
- Vorschlagsrecht des BR
- Vorteile eines Bildungsausschusses
- Personalentwicklung langfristig planen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Entwicklung einer Personalstrategie
- Rückschlüsse des BR aus der Personalstrategie des Arbeitgebers
- Strategischer Einsatz der Informations- und Mitbestimmungsrechte
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Personalstrategie
- Rechte des Betriebsrats im Rahmen der Berufsbildung

Gerade im Zuge der digitalen Transformation unserer Arbeitswelt kommt der strategischen Personalplanung und Bedarfsermittlung eine immer größere Bedeutung zu. Der Betriebsrat mit seinem umfassenden Überblick über die Beschäftigten, deren Altersstruktur sowie ihre Kompetenzen und Bedürfnisse, kann hier sein Know-how gezielt einbringen. Im Seminar „Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Beteiligungsrechte gemäß § 92 BetrVG nutzen können, um z. B. die Daten einer Altersstrukturanalyse einzusehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeitregelungen mit der Personalausstattung zu verbinden oder die betriebliche Weiterbildung progressiv mitzugestalten.
Was ist Personalplanung?
- Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung
- Teilbereiche: Beschaffung, Entwicklung, Einsatzplanung und Freisetzung
- Bedeutung der Personalplanung im Betrieb bzw. Unternehmen
- Fachkräfte finden und binden
- Den demografischen Wandel berücksichtigen
- Beschäftigung trotz Digitalisierung sichern
- Methoden der Personalplanung
5 Schritte der strategischen Personalplanung
- Jobfamilien bilden und priorisieren
- Feststellung des aktuellen Personalbestands
- Festlegung des strategischen Personalbedarfs
- Analyse der zukünftigen Personalabweichung
- Handlungsfelder für Arbeitgeber und Betriebsrat ableiten
So wird der Betriebsrat aktiv!
- Beteiligung des BR bei der Personalbedarfsermittlung
- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Expertise von Sachverständigen und sachkundigen Beschäftigten nutzen
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses
Strategische Personalplanung im Detail
- Unterschied zwischen strategischer und operativer Personalplanung
- Jobfamilien als Grundlage der Personalplanung
- Definition der Unternehmensstrategie
- Inklusive Produkt- und Marktstrategie: Wohin will das Unternehmen?
- Ableitung des Personalbedarfs: Anzahl Beschäftigter und Qualifikation?
- Berücksichtigung der Fluktuation
- Bewertung der aktuellen Personalstrategie
- Personalplanung mit dem Arbeitgeber gestalten
- Beispiele für eine vorausschauende Personalplanung
Personalentwicklung als Teil der Personalstrategie
- Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
- Vorschlagsrecht des BR
- Vorteile eines Bildungsausschusses
- Personalentwicklung langfristig planen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Entwicklung einer Personalstrategie
- Rückschlüsse des BR aus der Personalstrategie des Arbeitgebers
- Strategischer Einsatz der Informations- und Mitbestimmungsrechte
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Personalstrategie
- Rechte des Betriebsrats im Rahmen der Berufsbildung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Country Hotel Timmendorfer Strand | ||
Strandallee 136 -140, 23669 Timmendorfer Strand
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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238,04 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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116,92 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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84,05 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Falls bei Ihnen im Betrieb vorhanden, können Sie gerne Ihre Personalplanung zum Seminar mitbringen.
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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