Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Umfang, Grenzen und Mitbestimmung des Betriebsrats beim Weisungsrecht

Kennung
4422/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Starnberg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechts konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
307 Direktionsrecht Des Arbeitgebers Pb Seminar
Kennung
4422/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Starnberg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 26.10.2026
15:00
Ende
Fr. 30.10.2026
12:30

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechts konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Zum Warenkorb

Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg
Münchner Str. 17, 82319 Starnberg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
255,52 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
125,89 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
84,31 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

PDF Download
§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen


  • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
  • Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2)

Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2)

Alles rund um die Kündigung


  • Grundlagen zum Aufhebungsvertrag
  • Unterschiede von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen
  • Informationen zum Kündigungsschutzverfahren
Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen

Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmung als Betriebsrat und Personalrat


  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
  • Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
  • Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, PR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Über welche Themen möchten Sie informiert werden?

(Mehrfachauswahl möglich)

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder