Die Informationsrechte des Betriebsrats

Umfang und Grenzen des Auskunfts- und Unterrichtungsrechts

Als Betriebsrat braucht man umfassende Informationen, um bei Vorhaben und Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken und seine Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte ausüben zu können. Der rechtzeitige und umfassende Auskunftsanspruch bezieht sich grundsätzlich auch auf sensible Daten der Arbeitnehmer. Im Seminar „Die Informationsrechte des Betriebsrats“ lernen die Teilnehmer, wann und in welcher Form sie vom Arbeitgeber zu unterrichten sind, wann gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vorgelegt werden müssen und wie ein Datenschutzkonzept des Betriebsrats für den Umgang mit (sensiblen) Daten aussehen kann.

Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats

  • Reichweite des Informationsrechts
  • Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich?
  • Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden?
  • Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen?
  • Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen?
  • Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats
  • Aktenablage im Betriebsratsbüro

Auskunftsrecht über Arbeitszeiten

  • Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats
  • Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Einsicht in die Gehaltslisten

  • Wer darf die Einsichtnahme vornehmen?
  • Muss ein besonderer Anlass bestehen?
  • Müssen die Listen anonymisiert sein?
  • Können Beschäftigte die Einsicht des Betriebsrats verhindern?
  • Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden?
  • Auswirkungen des EntgTranspG

Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“

  • Was sind „sensitive Daten“?
  • Anforderungen an das Auskunftsverlangen
  • „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch
  • Bedeutung des § 79a BetrVG
  • Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM

Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen

  • Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung
  • Vorlage von Bewerbungsunterlagen
  • Ergänzung/Nachholung/Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information
  • Einstellung von Leiharbeitnehmern

Informationsrechte bei Kündigung

  • Adressat, Form und Frist der Information
  • Inhalt und Umfang der Information
  • Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats

Auskunftsanspruch über die Personalplanung

  • Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss
  • Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt

Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG

  • Zeitpunkt der Beteiligung des BR
  • Inhalt, Umfang und Form
  • Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?

Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien

  • Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
  • Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses
  • Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten?
  • Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Alle wichtigen Informationsrechte des Betriebsrats
  • Nachhaltige Durchsetzungsmöglichkeiten
  • Informationskonzept des Betriebsrats
419 Informationsrechte Des BR Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer
1540,- €
2. Teilnehmer
1490,- €
Weitere Teilnehmer
1440,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

    Ihr Wunschthema als individuelle Inhouse Schulung!

    Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

    T 0209 / 165 85 - 0
    M inhouse@aas-seminare.de






    * Diese Angaben sind verpflichtend, damit wir bestmöglich mit Ihnen in Kontakt treten können.

    Geben Sie hier diesen Code ein: captcha

    Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
    0209 165 85 - 0
    oder nutzen Sie unser Kontaktformular

    Zum Kontaktformular
    MA JT Kontakt 400

    für BR, PR, JAV und SBV

    Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

    Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

    * Pflichtfelder