Rechtssichere Beteiligung bei betriebsbedingten Kündigungen
Als Betriebsrat wirksam begleiten und rechtlich überprüfen
Umstrukturierungen führen in vielen Betrieben zu personellen Konsequenzen – insbesondere betriebsbedingten Kündigungen. Für Betriebsräte ist es in dieser Situation zentral, ihre Beteiligungsrechte nach § 102 BetrVG rechtssicher und wirkungsvoll auszuüben. Dabei geht es nicht nur um formale Fristen, sondern auch um die inhaltliche Beurteilung der Kündigungsgründe, Widerspruchsmöglichkeiten und den Umgang mit Massenentlassungen. Das Seminar „Rechtssichere Beteiligung bei betriebsbedingten Kündigungen“ zeigt, wie Gremien Kündigungen im Umstrukturierungsprozess professionell begleiten, überprüfen und mitgestalten können.
Kündigungsarten im Überblick
- Unterschiede zwischen personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung
- Was bedeutet das für die Beteiligung des Betriebsrats?
- Praxisbeispiele typischer Kündigungsszenarien bei Umstrukturierungen
- Auswirkungen des besonderen Kündigungsschutzes
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- Ablauf des Anhörungsverfahrens: Fristen, Form, Beteiligungstiefe
- Möglichkeiten zur Einflussnahme während der Anhörung
- Anforderungen an die Begründung der Kündigung – Was muss der Arbeitgeber offenlegen?
- Besonderheiten bei betriebsbedingten Kündigungen
- Typische Mängel in der Anhörungspraxis
- Prüf- und Rückfragepflichten des Betriebsrats
Widerspruch des Betriebsrats – Voraussetzungen und Folgen
- Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3 BetrVG
- Form, Frist und Begründung des Widerspruchs
- Nachwirkung des Widerspruchs im Kündigungsschutzprozess
Kündigungen im Rahmen betrieblicher Umstrukturierung
- Besonderheiten bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG)
- Zusammenhang mit Interessenausgleich und Sozialplan
- Gestaltung von Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG)
- Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Auswahlkriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
- Fehlerquellen in der Sozialauswahl
- Betriebsbedingte Änderungskündigung
Umgang mit Massenentlassungen (§ 17 KSchG)
- Schwellenwerte und Meldepflichten
- Anhörungsverfahren und Stellungnahme des Betriebsrats
- Typische Fehler des Arbeitgebers – Handlungsmöglichkeiten des BR
- Strategien zur rechtssicheren Dokumentation
- Protokollierung von Anhörungen und Stellungnahmen
- Aktuelle Urteile des BAG und des EuGH
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Die Beteiligungsrechte nach § 102 BetrVG rechtssicher anwenden
- Bedeutung der Reaktion des Betriebsrats für das Anhörungsverfahren
- Sie können Widersprüche begründet aussprechen und Nachwirkungen im Kündigungsschutzprozess einschätzen
- Die Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierungen und Massenentlassungen kennen und ausfüllen
- Kollegen kompetent begleiten und präventiv aktiv werden
Seminar
Umstrukturierungen führen in vielen Betrieben zu personellen Konsequenzen – insbesondere betriebsbedingten Kündigungen. Für Betriebsräte ist es in dieser Situation zentral, ihre Beteiligungsrechte nach § 102 BetrVG rechtssicher und wirkungsvoll auszuüben. Dabei geht es nicht nur um formale Fristen, sondern auch um die inhaltliche Beurteilung der Kündigungsgründe, Widerspruchsmöglichkeiten und den Umgang mit Massenentlassungen. Das Seminar „Rechtssichere Beteiligung bei betriebsbedingten Kündigungen“ zeigt, wie Gremien Kündigungen im Umstrukturierungsprozess professionell begleiten, überprüfen und mitgestalten können.
Kündigungsarten im Überblick
- Unterschiede zwischen personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung
- Was bedeutet das für die Beteiligung des Betriebsrats?
- Praxisbeispiele typischer Kündigungsszenarien bei Umstrukturierungen
- Auswirkungen des besonderen Kündigungsschutzes
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- Ablauf des Anhörungsverfahrens: Fristen, Form, Beteiligungstiefe
- Möglichkeiten zur Einflussnahme während der Anhörung
- Anforderungen an die Begründung der Kündigung – Was muss der Arbeitgeber offenlegen?
- Besonderheiten bei betriebsbedingten Kündigungen
- Typische Mängel in der Anhörungspraxis
- Prüf- und Rückfragepflichten des Betriebsrats
Widerspruch des Betriebsrats – Voraussetzungen und Folgen
- Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3 BetrVG
- Form, Frist und Begründung des Widerspruchs
- Nachwirkung des Widerspruchs im Kündigungsschutzprozess
Kündigungen im Rahmen betrieblicher Umstrukturierung
- Besonderheiten bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG)
- Zusammenhang mit Interessenausgleich und Sozialplan
- Gestaltung von Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG)
- Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Auswahlkriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
- Fehlerquellen in der Sozialauswahl
- Betriebsbedingte Änderungskündigung
Umgang mit Massenentlassungen (§ 17 KSchG)
- Schwellenwerte und Meldepflichten
- Anhörungsverfahren und Stellungnahme des Betriebsrats
- Typische Fehler des Arbeitgebers – Handlungsmöglichkeiten des BR
- Strategien zur rechtssicheren Dokumentation
- Protokollierung von Anhörungen und Stellungnahmen
- Aktuelle Urteile des BAG und des EuGH
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Die Beteiligungsrechte nach § 102 BetrVG rechtssicher anwenden
- Bedeutung der Reaktion des Betriebsrats für das Anhörungsverfahren
- Sie können Widersprüche begründet aussprechen und Nachwirkungen im Kündigungsschutzprozess einschätzen
- Die Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierungen und Massenentlassungen kennen und ausfüllen
- Kollegen kompetent begleiten und präventiv aktiv werden
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
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1. Teilnehmer
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1490,- €
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2. Teilnehmer
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1440,- €
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Weitere Teilnehmer
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1390,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| HKK Hotel Wernigerode | ||
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Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode / Harz
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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172,85 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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100,76 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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69,18 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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