Personalreduzierung und Betriebsänderung
Von der Informationsphase bis zum unterzeichneten Sozialplan
Eine Betriebsänderung ist die Einschränkung oder Stilllegung eines gesamten Betriebs oder wesentlicher Teile davon, oft verbunden mit erheblichen Nachteilen für die Arbeitnehmer. Typische Fälle sind die Verlegung, Spaltung und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Da Betriebsänderungen „versteckt“ erfolgen können und es für Betriebsräte nicht immer leicht zu erkennen ist, ob eine solche vorliegt, müssen sie in der Lage sein, die Signale dafür zu erkennen und im Fall einer Betriebsänderung an einen Interessenausgleich oder Sozialplan denken. In einem Interessenausgleich wird geregelt, ob, wann und in welcher Form die Betriebsänderung durchgeführt werden soll, der Sozialplan enthält Regelungen, mit denen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden sollen, die Beschäftigten infolge der Betriebsänderung entstehen. Die Teilnehmer des Seminars „Personalreduzierung und Betriebsänderung“ lernen, ob und wann eine Betriebsänderung vorliegt, wie sich der Betriebsrat bei einer solchen zu verhalten hat und was in einem Interessenausgleich und Sozialplan geregelt werden kann und sollte.
Überblick über Formen der Umstrukturierung
- Mögliche Formen einer Umstrukturierung
- Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen: §§ 87, 98, 99, 102, 111 ff. BetrVG
Die Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Fälle des § 111 S. 3 BetrVG
- Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen -Massenentlassung
- Möglichkeiten des BR – Unterlassungsanspruch?
- Zentrale Begriffe: Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich
- Abgrenzung Betriebsübergang und Betriebsänderung
- Besonderheiten in der Insolvenz
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats
- Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt und Umfang
- Zuständigkeit: Gesamt-, Konzern- oder Betriebsrat?
- Unterrichtung weiterer Gremien
- Hinzuziehung eines Beraters
Der Interessenausgleich
- Formelle Anforderungen und Inhalt
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Interessausgleich mit Namensliste – Folgen für die Arbeitnehmer
- Scheitern der Verhandlungen und die Folgen
- Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
Der Sozialplan (insbesondere bei Personalabbau)
- Was wird im Sozialplan geregelt? Eckpunkte und typischer Inhalt
- Erzwingbarkeit („Sozialplanpflicht“ und Ausnahmen) und Wirkung
- Besondere Formen: freiwilliger Sozialplan, Rahmensozialplan, vorsorglicher Sozialplan, Transfersozialplan
- Funktion und Rolle der Einigungsstelle
- Grundsätze der Verhandlungsführung
Betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen im Überblick
- Auswirkungen auf das Betriebsratsmandat: Übergangs- und Restmandat
- Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen (BV, GBV, KBV) und Tarifverträge
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Verschiedene Formen der Umstrukturierungen und Ablauf der Umstrukturierung
- Rechtliche Grundlagen von Betriebsänderungen
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats und Beauftragung von Beratern
- Überblick über den Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen

Eine Betriebsänderung ist die Einschränkung oder Stilllegung eines gesamten Betriebs oder wesentlicher Teile davon, oft verbunden mit erheblichen Nachteilen für die Arbeitnehmer. Typische Fälle sind die Verlegung, Spaltung und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Da Betriebsänderungen „versteckt“ erfolgen können und es für Betriebsräte nicht immer leicht zu erkennen ist, ob eine solche vorliegt, müssen sie in der Lage sein, die Signale dafür zu erkennen und im Fall einer Betriebsänderung an einen Interessenausgleich oder Sozialplan denken. In einem Interessenausgleich wird geregelt, ob, wann und in welcher Form die Betriebsänderung durchgeführt werden soll, der Sozialplan enthält Regelungen, mit denen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder abgemildert werden sollen, die Beschäftigten infolge der Betriebsänderung entstehen. Die Teilnehmer des Seminars „Personalreduzierung und Betriebsänderung“ lernen, ob und wann eine Betriebsänderung vorliegt, wie sich der Betriebsrat bei einer solchen zu verhalten hat und was in einem Interessenausgleich und Sozialplan geregelt werden kann und sollte.
Überblick über Formen der Umstrukturierung
- Mögliche Formen einer Umstrukturierung
- Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen: §§ 87, 98, 99, 102, 111 ff. BetrVG
Die Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG
- Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Fälle des § 111 S. 3 BetrVG
- Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen -Massenentlassung
- Möglichkeiten des BR – Unterlassungsanspruch?
- Zentrale Begriffe: Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich
- Abgrenzung Betriebsübergang und Betriebsänderung
- Besonderheiten in der Insolvenz
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats
- Informationspflicht des Arbeitgebers: Zeitpunkt, Inhalt und Umfang
- Zuständigkeit: Gesamt-, Konzern- oder Betriebsrat?
- Unterrichtung weiterer Gremien
- Hinzuziehung eines Beraters
Der Interessenausgleich
- Formelle Anforderungen und Inhalt
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Interessausgleich mit Namensliste – Folgen für die Arbeitnehmer
- Scheitern der Verhandlungen und die Folgen
- Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
Der Sozialplan (insbesondere bei Personalabbau)
- Was wird im Sozialplan geregelt? Eckpunkte und typischer Inhalt
- Erzwingbarkeit („Sozialplanpflicht“ und Ausnahmen) und Wirkung
- Besondere Formen: freiwilliger Sozialplan, Rahmensozialplan, vorsorglicher Sozialplan, Transfersozialplan
- Funktion und Rolle der Einigungsstelle
- Grundsätze der Verhandlungsführung
Betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen im Überblick
- Auswirkungen auf das Betriebsratsmandat: Übergangs- und Restmandat
- Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen (BV, GBV, KBV) und Tarifverträge
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Verschiedene Formen der Umstrukturierungen und Ablauf der Umstrukturierung
- Rechtliche Grundlagen von Betriebsänderungen
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats und Beauftragung von Beratern
- Überblick über den Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Park Inn by Radisson Stuttgart | ||
Hauptstätter Str. 147, 70178 Stuttgart
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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229,53 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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114,84 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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82,99 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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