Mitbestimmung bei Personalabbau durch Freiwilligenprogramme
Die wichtigsten Regelungspunkte für den Betriebsrat
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Kenntnisse der Grundlagen von Freiwilligenprogrammen
- Rechtliche Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von Freiwilligenprogrammen
- Spezielle Möglichkeiten mit Transfergesellschaft und Altersteilzeit
- Der Qualifizierungsbetrieb als Alternative im Überblick
Motive und Varianten von Freiwilligenprogrammen
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen / Die unterschiedlichen Ausgestaltungsvarianten / Einbindung des Betriebsrats
Ausgestaltung von Freiwilligenprogrammen
Kollektivrechtliche Vereinbarung oder Gesamtzusage / Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes / Kreis der Adressaten: offen oder selektiv (Anspracheverfahren)? – Zeitliche und zahlenmäßige Begrenzung? / Abfindung und Verzicht auf Kündigungsschutzklage? / Das Verhältnis von „Freiwilligenprogramm“ und Sozialplan
Individualrechtliche Zulässigkeit von Freiwilligenprogrammen
Aufhebungsvertrag in Verbindung mit Abfindungen und „Turboprämien“ / („doppelte“) Freiwilligkeit – zentrale Voraussetzung / Folgen für die Verhängung von Sperrzeiten
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Freiwilligenprogrammen
Betriebsrat und Aufhebungsvertrag / Freiwilligenprogramm im Rahmen einer Restrukturierung / Beteiligung bei Betriebsänderung und Massenentlassungen? / § 17 KSchG / Folgen fehlender Beteiligung des Betriebsrats
„Sozialverträglicher“ Personalabbau über Altersteilzeit- und
Vorruhestandsprogramme
Vereinbarungen mit (rentennahen) Mitarbeitern – Vorruhestand und Altersteilzeit (Vor- und Nachteile, Besonderheiten) / Rechtlicher Rahmen (Vertragsfreiheit, AGG) und sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Vorruhestands / Rechtlicher Rahmen von Altersteilzeit-Vereinbarungen (Vorgaben des AltTZG) / Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben – Folgen für den Arbeitnehmer
„Sozialverträglicher“ Personalabbau per Transfermaßnahmen
Dreiseitiger Vertrag als rechtliche Grundlage (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Transfergesellschaft) / Transfergesellschaft: Grundlagen (Verträge, Profiling), Leistungen (Qualifizierungsmaßnahmen) und Finanzierung / Transferkurzarbeitergeld und mögliche Aufstockung / Möglichkeiten im Rahmen eines Transfersozialplans
Überblick: „Qualifizierungsbetriebe“ als Alternative zum Personalabbau
Hintergrund: tarifliche, betriebliche, gesetzliche oder schlicht „politische“ Gründe / Rechtliche und organisatorische Einordnung – neue Einheit oder eigener Betrieb? / Beteiligung des Betriebsrats / Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Qualifizierungsbetrieb / § 97 Abs. 2 BetrVG

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (vgl. BAG vom 10.06.1975 – 1 ABR 140/73).
Zu empfehlen für
Formulare
Termine
August
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IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
https://www.intercityhotel.com/hotels/alle-hotels/deutschland/berlin/intercityhotel-berlin-hauptbahnhof berlin-hauptbahnhof@intercityhotel.com 030 288 755 0Das IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof liegt, wie der Name bereits erahnen lässt, unmittelbar am Hauptbahnhof in direkter Nähe zum Regierungsviertel und zur Spree. Von den 412 klimatisierten Zimmern mit schallisolierten Fenstern haben 13 eine behindertengerechte Ausstattung und viele bieten einen Blick aufs Kanzleramt und den Tiergarten. Jeder Übernachtungsgast erhält ein FreeCityTicket, welches während des gesamten Aufenthalts zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin berechtigt. Es gibt 10 Tagungsräume, alle klimatisiert und mit Tageslicht. Für die Kaffeepausen steht ein großzügiges Tagungsfoyer nebst begrüntem Innenhof bereit. Neben Hotelbar und Restaurant verfügt das Hotel mit der „Smoker's Lounge“ über einen abgetrennten Raucherbereich im Erdgeschoss.