Mitbestimmung bei Personalabbau durch Freiwilligenprogramme

Die wichtigsten Regelungspunkte für den Betriebsrat

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Kenntnisse der Grundlagen von Freiwilligenprogrammen
  • Rechtliche Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von Freiwilligenprogrammen
  • Spezielle Möglichkeiten mit Transfergesellschaft und Altersteilzeit
  • Der Qualifizierungsbetrieb als Alternative im Überblick
Zu den Terminen

Motive und Varianten von Freiwilligenprogrammen

Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen / Die unterschiedlichen Ausgestaltungsvarianten / Einbindung des Betriebsrats

Ausgestaltung von Freiwilligenprogrammen

Kollektivrechtliche Vereinbarung oder Gesamtzusage / Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes / Kreis der Adressaten: offen oder selektiv (Anspracheverfahren)? – Zeitliche und zahlenmäßige Begrenzung? / Abfindung und Verzicht auf Kündigungsschutzklage? / Das Verhältnis von „Freiwilligenprogramm“ und Sozialplan

Individualrechtliche Zulässigkeit von Freiwilligenprogrammen

Aufhebungsvertrag in Verbindung mit Abfindungen und „Turboprämien“ / („doppelte“) Freiwilligkeit – zentrale Voraussetzung / Folgen für die Verhängung von Sperrzeiten

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Freiwilligenprogrammen

Betriebsrat und Aufhebungsvertrag / Freiwilligenprogramm im Rahmen einer Restrukturierung / Beteiligung bei Betriebsänderung und Massenentlassungen? / § 17 KSchG / Folgen fehlender Beteiligung des Betriebsrats

„Sozialverträglicher“ Personalabbau über Altersteilzeit- und
Vorruhestandsprogramme

Vereinbarungen mit (rentennahen) Mitarbeitern – Vorruhestand und Altersteilzeit (Vor- und Nachteile, Besonderheiten) / Rechtlicher Rahmen (Vertragsfreiheit, AGG) und sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Vorruhestands / Rechtlicher Rahmen von Altersteilzeit-Vereinbarungen (Vorgaben des AltTZG) / Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben – Folgen für den Arbeitnehmer

„Sozialverträglicher“ Personalabbau per Transfermaßnahmen

Dreiseitiger Vertrag als rechtliche Grundlage (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Transfergesellschaft) / Transfergesellschaft: Grundlagen (Verträge, Profiling), Leistungen (Qualifizierungsmaßnahmen) und Finanzierung / Transferkurzarbeitergeld und mögliche Aufstockung / Möglichkeiten im Rahmen eines Transfersozialplans

Überblick: „Qualifizierungsbetriebe“ als Alternative zum Personalabbau

Hintergrund: tarifliche, betriebliche, gesetzliche oder schlicht „politische“ Gründe / Rechtliche und organisatorische Einordnung – neue Einheit oder eigener Betrieb? / Beteiligung des Betriebsrats / Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Qualifizierungsbetrieb / § 97 Abs. 2 BetrVG

798 Mitbestimmung Bei Personalabbau Pb Seminar

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zuzüglich
Hotelkosten und MwSt.
Weitere Informationen

Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (vgl. BAG vom 10.06.1975 – 1 ABR 140/73).

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine

Datum

Ort

Kennung

August

  • 14.08. - 18.08.2023

    Berlin

    3311/2023

    IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof liegt, wie der Name bereits erahnen lässt, unmittelbar am Hauptbahnhof in direkter Nähe zum Regierungsviertel und zur Spree. Von den 412 klimatisierten Zimmern mit schallisolierten Fenstern haben 13 eine behindertengerechte Ausstattung und viele bieten einen Blick aufs Kanzleramt und den Tiergarten. Jeder Übernachtungsgast erhält ein FreeCityTicket, welches während des gesamten Aufenthalts zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin berechtigt. Es gibt 10 Tagungsräume, alle klimatisiert und mit Tageslicht. Für die Kaffeepausen steht ein großzügiges Tagungsfoyer nebst begrüntem Innenhof bereit. Neben Hotelbar und Restaurant verfügt das Hotel mit der „Smoker's Lounge“ über einen abgetrennten Raucherbereich im Erdgeschoss.

    Berlin_Intercity_Hauptbahnhof_Aussen
    Berlin_Intercity_Hauptbahnhof_Bar
    Berlin_Intercity_Hauptbahnhof_Zimmer

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