Mitbestimmung bei Betriebsübergang und Umstrukturierungen

Beteiligung bei Fusion, Ausgliederung, Inhaberwechsel & Co.

Kennung
3729/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Erfurt
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Nicht nur in Krisenzeiten können Umstrukturierungen auf der Tagesordnung stehen, oft zielen sie primär darauf ab, Kosten zu senken. Dies kann über Eingriffe in die Unternehmensorganisation, in betriebliche Abläufe und in Geschäftsprozesse oder über reduzierte Personalkosten erfolgen. Derartige Umstrukturierungen können unterschiedliche Konsequenzen für die Beschäftigten und den Betriebsrat haben. Im Seminar „Mitbestimmung bei Betriebsübergang und Umstrukturierungen“ lernen die Teilnehmer, welche Folgen Umstrukturierungen für bestehende Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie für Tarifverträge und den Bestand des Betriebsrats haben. Sie erfahren, was die einzelnen Beschäftigten und der Betriebsrat beachten müssen, damit ihnen möglichst keinerlei Ansprüche in Folge einer Umstrukturierung verloren gehen.

Überblick über die unterschiedlichen Formen einer Umstrukturierung

  • Zentrale Begriffe und Abgrenzungen: Fusion, Ausgliederung, Veräußerung, UmwG: Verschmelzung und Spaltung, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Betriebsänderung

Folgen für das Betriebsratsmandat

  • Beibehaltung der betrieblichen Identität
  • Übergangsmandat des Betriebsrats
  • Restmandat des Betriebsrats
  • Erforderlichkeit von Neuwahlen

Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Betriebsvereinbarungen

  • Weitergeltung bei Inhaberwechsel
  • Beibehaltung der betrieblichen Identität
  • Normative Weitergeltung
  • Transformation in den Arbeitsvertrag
  • Abänderungsschutz und Ausnahmen

Folgen für Tarifverträge

  • Beibehaltung der Tarifgeltung
  • Transformation von Tarifverträgen bei Inhaberwechsel
  • Abänderungsschutz und Ausnahmen

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB

  • Was ist ein Betriebsübergang? Wann liegt ein Teilbetriebsübergang vor?
  • Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH

Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang

  • Anforderungen an das Informationsschreiben
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Informationspflicht
  • Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und der kollektive Widerspruch

Die Reichweite des Kündigungsschutzes nach § 613a Abs. 4 BGB

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutzklage und (umfassender?) Kündigungsschutz
  • Ausnahmen: Erwerberkonzept, weitere Kündigungsgründe, Anspruch auf Wiedereinstellung, Änderungskündigung

Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf den Betriebsübergang

  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Regelung der Überleitung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Überblick über mögliche Formen der Umstrukturierung eines Betriebs
  • Auswirkungen auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und auf das Betriebsratsmandat
  • Rechtliche Rahmenbedingungen eines Betriebsübergangs
  • Handlungsfelder, die sich für Sie als BR ergeben
  • Strategien zum Umgang mit dem Betriebsübergang
731 Mitbestimmung Bei Umstrukturierungen Pb
Kennung
3729/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Erfurt
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 07.09.2026
15:00
Ende
Fr. 11.09.2026
12:30

Nicht nur in Krisenzeiten können Umstrukturierungen auf der Tagesordnung stehen, oft zielen sie primär darauf ab, Kosten zu senken. Dies kann über Eingriffe in die Unternehmensorganisation, in betriebliche Abläufe und in Geschäftsprozesse oder über reduzierte Personalkosten erfolgen. Derartige Umstrukturierungen können unterschiedliche Konsequenzen für die Beschäftigten und den Betriebsrat haben. Im Seminar „Mitbestimmung bei Betriebsübergang und Umstrukturierungen“ lernen die Teilnehmer, welche Folgen Umstrukturierungen für bestehende Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie für Tarifverträge und den Bestand des Betriebsrats haben. Sie erfahren, was die einzelnen Beschäftigten und der Betriebsrat beachten müssen, damit ihnen möglichst keinerlei Ansprüche in Folge einer Umstrukturierung verloren gehen.

Überblick über die unterschiedlichen Formen einer Umstrukturierung

  • Zentrale Begriffe und Abgrenzungen: Fusion, Ausgliederung, Veräußerung, UmwG: Verschmelzung und Spaltung, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Betriebsänderung

Folgen für das Betriebsratsmandat

  • Beibehaltung der betrieblichen Identität
  • Übergangsmandat des Betriebsrats
  • Restmandat des Betriebsrats
  • Erforderlichkeit von Neuwahlen

Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Betriebsvereinbarungen

  • Weitergeltung bei Inhaberwechsel
  • Beibehaltung der betrieblichen Identität
  • Normative Weitergeltung
  • Transformation in den Arbeitsvertrag
  • Abänderungsschutz und Ausnahmen

Folgen für Tarifverträge

  • Beibehaltung der Tarifgeltung
  • Transformation von Tarifverträgen bei Inhaberwechsel
  • Abänderungsschutz und Ausnahmen

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB

  • Was ist ein Betriebsübergang? Wann liegt ein Teilbetriebsübergang vor?
  • Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH

Informationspflichten des Arbeitgebers vor dem Betriebsübergang

  • Anforderungen an das Informationsschreiben
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Informationspflicht
  • Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und der kollektive Widerspruch

Die Reichweite des Kündigungsschutzes nach § 613a Abs. 4 BGB

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutzklage und (umfassender?) Kündigungsschutz
  • Ausnahmen: Erwerberkonzept, weitere Kündigungsgründe, Anspruch auf Wiedereinstellung, Änderungskündigung

Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf den Betriebsübergang

  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Regelung der Überleitung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Überblick über mögliche Formen der Umstrukturierung eines Betriebs
  • Auswirkungen auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und auf das Betriebsratsmandat
  • Rechtliche Rahmenbedingungen eines Betriebsübergangs
  • Handlungsfelder, die sich für Sie als BR ergeben
  • Strategien zum Umgang mit dem Betriebsübergang
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Meienbergstraße 26-27, 99084 Erfurt
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235,61 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
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