Beteiligung des Betriebsrats bei Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag
Der Betriebsrat als Unterstützer in schwierigen Situationen
Der Betriebsrat benötigt umfangreiches Fachwissen, um bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen ordnungsgemäß reagieren und unterstützen zu können. Will ein Kollege das Gremium beispielsweise zu einem Personalgespräch hinzuziehen oder soll der Betriebsrat zu einer Kündigung angehört werden, so muss dieser wissen, welche Rolle er im Rahmen seiner Beteiligungsrechte bei solch sensiblen Themen spielt. In dem Seminar „Beteiligung des Betriebsrats bei Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag“ lernen die Teilnehmer, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abmahnung zu stellen sind und was Beschäftigte bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwingend beachten müssen.
Zudem erfahren sie, welche Gründe zu einer Kündigung berechtigen können und auf welche Weise und mit welchen Rechtsfolgen der Betriebsrat auf eine Kündigung reagieren kann.
Vorgehen nach Erteilung einer Abmahnung
- Funktion, Wirkung und Inhalt der Abmahnung
- Anhörung des Arbeitnehmers und mögliche Gegendarstellung
- Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- Regelungen zu Abmahnung und Ermahnung in Betriebsvereinbarungen
Angebot eines Aufhebungsvertrags
- Vor- und Nachteile
- Hinweispflichten des Arbeitgebers
- Freiwilligenprogramme
- Die Einladung zum Trennungsgespräch
- Beteiligung des BR und Hinzuziehung eines BR-Mitglieds
- Sperrzeit und Kürzung des Arbeitslosengeldes
- Widerruf und Anfechtung
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Mögliche Pflichtverstöße und Abmahnungen vor Kündigung
- Notwendiger Inhalt der BR-Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten
- Richtiger Umgang mit dem betroffenen Kollegen – gemeinsam Strategien entwickeln
- Welche Fristen hat der Arbeitnehmer zu beachten?
- Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Die Verdachtskündigung
- Voraussetzungen einer Verdachtskündigung (Abgrenzung Tatkündigung)
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörung des Arbeitnehmers: Wer darf an dem Gespräch noch teilnehmen?
- Richtige Anhörung des BR
Versetzung und Freistellung als Druckmittel
- Beteiligungs- und Reaktionsmöglichkeiten des BR
- Mitbestimmungswidrige Versetzung: Wie kann der BR hiergegen vorgehen?
- Abgrenzung von Versetzung und Freistellung
- Recht auf Beschäftigung
Mobbingattacken durch den Arbeitgeber
- Mobbing, Bossing und Staffing
- Gerichtliche Durchsetzung – Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
- Der BR als Anlaufstelle: Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Die Zuständigkeit der Einigungsstelle
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Souveräner Umgang mit Aufhebungsverträgen
- Zulässigkeit der verhaltensbedingten Tat- und Verdachtskündigung
- Richtige Vorgehensweise bei berechtigten und unberechtigten Abmahnungen
- Grundlagen zum Thema Mobbing: Beteiligung des Betriebsrats
- Versetzung und Freistellungen richtig entgegentreten
Der Betriebsrat benötigt umfangreiches Fachwissen, um bei Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen ordnungsgemäß reagieren und unterstützen zu können. Will ein Kollege das Gremium beispielsweise zu einem Personalgespräch hinzuziehen oder soll der Betriebsrat zu einer Kündigung angehört werden, so muss dieser wissen, welche Rolle er im Rahmen seiner Beteiligungsrechte bei solch sensiblen Themen spielt. In dem Seminar „Beteiligung des Betriebsrats bei Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag“ lernen die Teilnehmer, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abmahnung zu stellen sind und was Beschäftigte bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwingend beachten müssen.
Zudem erfahren sie, welche Gründe zu einer Kündigung berechtigen können und auf welche Weise und mit welchen Rechtsfolgen der Betriebsrat auf eine Kündigung reagieren kann.
Vorgehen nach Erteilung einer Abmahnung
- Funktion, Wirkung und Inhalt der Abmahnung
- Anhörung des Arbeitnehmers und mögliche Gegendarstellung
- Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- Regelungen zu Abmahnung und Ermahnung in Betriebsvereinbarungen
Angebot eines Aufhebungsvertrags
- Vor- und Nachteile
- Hinweispflichten des Arbeitgebers
- Freiwilligenprogramme
- Die Einladung zum Trennungsgespräch
- Beteiligung des BR und Hinzuziehung eines BR-Mitglieds
- Sperrzeit und Kürzung des Arbeitslosengeldes
- Widerruf und Anfechtung
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Mögliche Pflichtverstöße und Abmahnungen vor Kündigung
- Notwendiger Inhalt der BR-Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten
- Richtiger Umgang mit dem betroffenen Kollegen – gemeinsam Strategien entwickeln
- Welche Fristen hat der Arbeitnehmer zu beachten?
- Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Die Verdachtskündigung
- Voraussetzungen einer Verdachtskündigung (Abgrenzung Tatkündigung)
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörung des Arbeitnehmers: Wer darf an dem Gespräch noch teilnehmen?
- Richtige Anhörung des BR
Versetzung und Freistellung als Druckmittel
- Beteiligungs- und Reaktionsmöglichkeiten des BR
- Mitbestimmungswidrige Versetzung: Wie kann der BR hiergegen vorgehen?
- Abgrenzung von Versetzung und Freistellung
- Recht auf Beschäftigung
Mobbingattacken durch den Arbeitgeber
- Mobbing, Bossing und Staffing
- Gerichtliche Durchsetzung – Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
- Der BR als Anlaufstelle: Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Die Zuständigkeit der Einigungsstelle
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Souveräner Umgang mit Aufhebungsverträgen
- Zulässigkeit der verhaltensbedingten Tat- und Verdachtskündigung
- Richtige Vorgehensweise bei berechtigten und unberechtigten Abmahnungen
- Grundlagen zum Thema Mobbing: Beteiligung des Betriebsrats
- Versetzung und Freistellungen richtig entgegentreten
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hilton Heidelberg | ||
Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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279,58 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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139,21 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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95,18 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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