Betriebsratsarbeit während einer Pandemie
So sichern sie die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats
- Organisation und Grundlagen zur Betriebsratsarbeit während der Pandemie
- Digitale Betriebsratssitzungen und -versammlungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats während einer Pandemie
Seminarinhalte
Keine persönliche Anwesenheit mehr: Was tun, wenn Sitzungen des Betriebsrats nicht mehr vor Ort durchgeführt werden können? / Beschlussfassung durch das Umlaufverfahren? / Technische Möglichkeiten für die Durchführung von Diskussionen im Betriebsrat schaffen / Beschlussfassung ohne persönliche Anwesenheit? / Möglichkeiten für eine wirksame Beschlussfassung: Muster einer freiwilligen BV oder Pandemie-Regelungsabrede / Auswirkungen der Ministererklärung und des neuen § 129 BetrVG: Voraussetzungen für eine Telefon-/Videokonferenz als wirksame Grundlage für einen Betriebsratsbeschluss
Digitale Arbeit des Betriebsrats / § 129 BetrVG: Die digitale Betriebsversammlung – wie kann die Nichtöffentlichkeit gewahrt werden vs. Pflicht zur Durchführung von vier Versammlungen pro Jahr / Technische Herausforderungen, wenn alle Arbeitnehmer per Skype teilnehmen? / Wie sichert der BR seine Kommunikation mit der Belegschaft? Schwarzes Brett, Intranet, Internet, E-Mail oder Zeitung und Flyer – Tipps für praktische Lösungen / Abstandsregelungen einhalten: Reicht die Größe unseres BR-Büros? / Regelung bis 31.12.2020 – wie kann die BR-Arbeit danach aussehen?
Maßnahmen zur Verhinderung eines Virusausbruchs: Präventive Maßnahmen zur Krankheitsfeststellung und Risikominimierung / Kündigungen und Versetzungen in der Pandemie: Vorübergehende Tätigkeitsänderungen / Beteiligung des Betriebsrats bei betriebs-, verhaltens- und krankheitsbedingten Kündigungen – insbesondere unternehmerische Entscheidung und dauerhafter Wegfall von Beschäftigungsbedarf
Mitbestimmung in Eil- und Notfällen - § 87 BetrVG und die Besonderheiten einer Pandemie / Mitbestimmung bei Pandemieplänen, Arbeitszeit, Kurzarbeit, Allgemeine Regelungen zum Abbau von Überstunden, Zeitguthaben sowie zu Betriebsferien, Urlaub / Mitbestimmung bei Regelungen zum Homeoffice / Mitbestimmung bei Melde-Apps und anderen technischen Maßnahmen / Fragestellungen rund um die Entgeltzahlung während der Pandemie: überobligatorischer Einsatz in Pandemie und Prämien, Entgeltzahlung bei Freistellung, Erkrankung und Abwesenheit für die Kinderbetreuung / §§ 90, 92 und 111 BetrVG im Rahmen der Pandemie
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
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mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € |
1. Teilnehmer | 1390,- € |
2. Teilnehmer | 1340,- € |
weitere Teilnehmer | 1290,- € |