Die Informationsrechte des Betriebsrats
Effektiv umgesetzt
- Alle wichtigen Informationsrechte des Betriebsrats
- Nachhaltige Durchsetzungsmöglichkeiten
- Informationskonzept des Betriebsrats
Seminarinhalte
Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats
Reichweite des Informationsrechts / Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich? / Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden? / Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen? / Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen? /Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats / Aktenablage im Betriebsratsbüro
Auskunftsrecht über Arbeitszeiten
Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats /Dokumentationspflichten des Arbeitgebers / Auswirkungen der „CCOO-Entscheidung“ des EuGH / Hat der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Arbeitszeiterfassung?
Einsicht in die Gehaltslisten
Wer darf die Einsichtnahme vornehmen? / Muss ein besonderer Anlass für die Einsichtnahme bestehen? / Müssen die Entgeltlisten anonymisiert sein? / Können Beschäftigte die Einsichtnahme des Betriebsrats verhindern? / Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden? / Welche Auswirkungen hat das EntgTranspG auf die Einsichtnahme?
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“
Was sind „sensitive Daten“? / Anforderungen an das Auskunftsverlangen / „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch /Bedeutung des § 79a BetrVG / Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM
Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen
Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung / Vorlage von Bewerbungsunterlagen / Ergänzung/Nachholung unzureichender oder unterbliebener Information / Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information / Einstellung von Leiharbeitnehmern
Informationsrechte bei Kündigung
Adressat, Form und Frist der Information / Inhalt und Umfang der Information / Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats
Auskunftsanspruch über die Personalplanung
Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss / Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Zeitpunkt der Beteiligung des Betriebsrats gem. § 111 BetrVG / Inhalt, Umfang und Form der Unterrichtung / Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?
Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien
Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses / Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses / Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten? / Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG | |
mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € |
1. Teilnehmer | 1390,- € |
2. Teilnehmer | 1340,- € |
weitere Teilnehmer | 1290,- € |