Künstliche Intelligenz – Mitbestimmung bei KI und Digitalisierung – Teil 1
KI verstehen und Beteiligungsrechte ausüben
Entscheidet der Arbeitgeber sich für die Einführung oder Anpassung von Künstlicher Intelligenz (KI), sind Betriebs- und Personalräte umfassend und rechtzeitig zu informieren. Läuft hier etwas an Betriebsrat und Personalrat vorbei, muss er schnell in die Mitbestimmung „einsteigen“. Um herauszufinden, welche KI-basierten Anwendungen bereits im Einsatz sind, hilft es, den Arbeitgeber zu befragen und als Gremium selbst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um dann schnellstmöglich Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu KI zu treffen. Bei Bedarf entscheidet die Einigungsstelle.
Der aktuelle Planungsstand von nationalen und EU-Regelungen zur Künstlichen Intelligenz ist im Blick zu behalten und hilfreich für die Aushandlung und Aktualisierung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Es sind die Unterschiede zwischen KI- und IT-Systemen zu klären und die genauen Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte zu entwickeln und fortzuführen. Im Seminar werden Beispiele von KI-Systeme vorgestellt und Möglichkeiten der systematischen Beteiligung von Beschäftigten und Experten im Rahmen der Mitbestimmung aufgezeigt.
Übrigens
Diese Veranstaltung erfüllt 4 der 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen insgesamt 24 Unterrichtsstunden spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
Mit einigen der folgenden Veranstaltungen können Sie weitere Unterrichtsstunden sammeln: Zur Übersicht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Mitbestimmung bei Nutzung und Einführung von KI
- Datenschutz – Gestaltungsmöglichkeiten
- Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot
- Aktuelle inter-/nationale KI-Gesetzgebung
- Betriebsvereinbarung in der praktischen Umsetzung
Themenplan
Was ist KI?
- Einsatz unterschiedlicher Arten von KI
- Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot
Datenschutz: KI-Systeme gestalten und rechtlich unzulässige Verarbeitung von Beschäftigtendaten verhindern
- Vorgaben von EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Sicherstellung, dass Personalentscheidungen durch Menschen getroffen
- Verbot von „Emotionsanalysen“
- Verwendung von Anonymisierung oder Pseudonymisierung
- Bereitstellung von Datenschutzhinweisen für Bewerber/Beschäftigte
- Vermeidung von systembedingten Diskriminierungen
KI-Systeme (er)kennen
- Recruiting, Personalentwicklung – Beispiele aus der Praxis
- Leistungskontrolle und automatisierte Steuerung in Warenlogistik/ Versandhandel
- Microsoft 365 – Workflow-, Projekt- und Aufgabenverwaltung
- Maschinelle Übersetzung, Spracherkennung, Textverarbeitung
- Gesichtserkennung/Autonome Fahrzeuge
Künstliche Intelligenz in der Praxis
- Pilot- oder Testverfahren zu KI anstoßen und umsetzen
- Blick über den Tellerrand – Wie agieren Unternehmen in der Branche
- Erfahrungsaustausch zu KI in Netzwerken/Branchenberichten nutzen
- Aktuelle inter-/nationale KI-Gesetzgebung und -Empfehlungen umsetzen
- Wirtschaftliche Lage/Wettbewerbsfähigkeit prüfen
Welche Beteiligungsrechte gibt es beim Einsatz von KI-Systemen?
- Strukturierte Information des BR/GBR/KBR
- Einbeziehung von Sachverständigen und betriebsinternen Experten
- Unterrichtungspflichten gerichtlich durchsetzen
Wesentliche Punkte in Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zur Nutzung von KI
- Rahmen-IT-Vereinbarung – Vor- und Nachteile
- Festschreibung von umfassenden Rollen- und Berechtigungskonzepten
- Auswertungen vertraulicher Informationen technisch und organisatorisch ausschließen (z. B. für Gesundheitsdaten)
- Regelmäßige Überprüfung der KI-Anwendung
Seminar
Entscheidet der Arbeitgeber sich für die Einführung oder Anpassung von Künstlicher Intelligenz (KI), sind Betriebs- und Personalräte umfassend und rechtzeitig zu informieren. Läuft hier etwas an Betriebsrat und Personalrat vorbei, muss er schnell in die Mitbestimmung „einsteigen“. Um herauszufinden, welche KI-basierten Anwendungen bereits im Einsatz sind, hilft es, den Arbeitgeber zu befragen und als Gremium selbst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um dann schnellstmöglich Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu KI zu treffen. Bei Bedarf entscheidet die Einigungsstelle.
Der aktuelle Planungsstand von nationalen und EU-Regelungen zur Künstlichen Intelligenz ist im Blick zu behalten und hilfreich für die Aushandlung und Aktualisierung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Es sind die Unterschiede zwischen KI- und IT-Systemen zu klären und die genauen Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte zu entwickeln und fortzuführen. Im Seminar werden Beispiele von KI-Systeme vorgestellt und Möglichkeiten der systematischen Beteiligung von Beschäftigten und Experten im Rahmen der Mitbestimmung aufgezeigt.
Übrigens
Diese Veranstaltung erfüllt 4 der 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen insgesamt 24 Unterrichtsstunden spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
Mit einigen der folgenden Veranstaltungen können Sie weitere Unterrichtsstunden sammeln: Zur Übersicht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Mitbestimmung bei Nutzung und Einführung von KI
- Datenschutz – Gestaltungsmöglichkeiten
- Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot
- Aktuelle inter-/nationale KI-Gesetzgebung
- Betriebsvereinbarung in der praktischen Umsetzung
Themenplan
Was ist KI?
- Einsatz unterschiedlicher Arten von KI
- Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot
Datenschutz: KI-Systeme gestalten und rechtlich unzulässige Verarbeitung von Beschäftigtendaten verhindern
- Vorgaben von EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Sicherstellung, dass Personalentscheidungen durch Menschen getroffen
- Verbot von „Emotionsanalysen“
- Verwendung von Anonymisierung oder Pseudonymisierung
- Bereitstellung von Datenschutzhinweisen für Bewerber/Beschäftigte
- Vermeidung von systembedingten Diskriminierungen
KI-Systeme (er)kennen
- Recruiting, Personalentwicklung – Beispiele aus der Praxis
- Leistungskontrolle und automatisierte Steuerung in Warenlogistik/ Versandhandel
- Microsoft 365 – Workflow-, Projekt- und Aufgabenverwaltung
- Maschinelle Übersetzung, Spracherkennung, Textverarbeitung
- Gesichtserkennung/Autonome Fahrzeuge
Künstliche Intelligenz in der Praxis
- Pilot- oder Testverfahren zu KI anstoßen und umsetzen
- Blick über den Tellerrand – Wie agieren Unternehmen in der Branche
- Erfahrungsaustausch zu KI in Netzwerken/Branchenberichten nutzen
- Aktuelle inter-/nationale KI-Gesetzgebung und -Empfehlungen umsetzen
- Wirtschaftliche Lage/Wettbewerbsfähigkeit prüfen
Welche Beteiligungsrechte gibt es beim Einsatz von KI-Systemen?
- Strukturierte Information des BR/GBR/KBR
- Einbeziehung von Sachverständigen und betriebsinternen Experten
- Unterrichtungspflichten gerichtlich durchsetzen
Wesentliche Punkte in Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zur Nutzung von KI
- Rahmen-IT-Vereinbarung – Vor- und Nachteile
- Festschreibung von umfassenden Rollen- und Berechtigungskonzepten
- Auswertungen vertraulicher Informationen technisch und organisatorisch ausschließen (z. B. für Gesundheitsdaten)
- Regelmäßige Überprüfung der KI-Anwendung
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1599,- € | |
|
1. Teilnehmer
|
1699,- €
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|
2. Teilnehmer
|
1649,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1599,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| The Westin Hotel Leipzig | ||
|
Gerberstraße 15, 04105 Leipzig
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
|
229,39 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
125,42 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
92,16 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Diese Veranstaltung erfüllt 4 der 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen insgesamt 24 Unterrichtsstunden spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben
Weitere Termine (16)
Datum
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4027/2026
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Ostseebad Scharbeutz
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Berchtesgaden
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Ostseebad Bansin / Usedom
3308/2027
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Travemünde / Ostsee
4321/2027
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