Künstliche Intelligenz – Mitbestimmung bei KI und Digitalisierung – Teil 2
Bewerten und gestalten von KI-Systemen in der Praxis
Im zweiten Teil des KI-Seminars steht die weitere praktische Umsetzung der Mitbestimmung bei bestehenden oder geplanten KI-Anwendungen im Fokus. Die Teilnehmer lernen anhand von Praxisfällen, wie man Risiken erkennt, sinnvolle Betriebsvereinbarungen entwickelt, diskriminierende Strukturen vermeidet und Beschäftigte bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt. Außerdem geht es um die Frage, wie KI-Systeme kontrolliert, bewertet und weiterentwickelt werden können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Aktuelle EU-Regelungen zu Digitalisierung und KI in der Praxis
- Fresh Up: KI kontinuierlich regeln
- Erfahrungsaustausch und Best Practice zu neuen Technologien
- Betriebliche Bildung effektiv planen und durchsetzen
Themenplan
KI systematisch bewerten
- Kriterien zur Einordnung von Systemen als KI nach EU-KI-Verordnung
- Risiko- und Nutzenbewertung von KI-Anwendungen im Betrieb
- Checklisten zur KI-Risikoabschätzung
- Praxis: Bewertung von realen oder simulierten KI-Projekten
KI in der Mitbestimmungspraxis
- Erfahrungsberichte: Wie KI-Projekte mitbestimmt wurden
- Einbindung von Sachverständigen und Einigungsstelle – wann und wie?
- Strategien für Verhandlungen zu KI-Vereinbarungen
Vereinbarungen zur Nutzung von KI in der Praxis
- KI-Monitoring und laufende Kontrolle
- Mitbestimmung bei Updates und Systemveränderungen
- Einführung von Monitoringkonzepten in der Betriebsvereinbarung
- Technische und organisatorische Kontrollmaßnahmen
- Kennzahlenbasierte Bewertung: Fairness, Transparenz, Auswirkung
- Bring your own device (BYOD) – Das ist bei Nutzung eigener/privater Endgeräte für betriebliche Zwecke zu regeln
Diskriminierung, Bias und Gerechtigkeit
- Wie algorithmische Diskriminierung entsteht
- Prüfmethoden für gerechte Entscheidungen
- KI und Diversity: Risiken und Potenziale
- Datenschutzrechtliche Prüfpflichten bei diskriminierungsrelevanten Daten
Beispielstruktur für eine KI-BV
- Gemeinsame Entwicklung von Kernregelungen
- Abgrenzung zu IT- oder Datenschutzvereinbarungen
KI-Kompetenz stärken
- Toolübersicht: Bias-Tests, Explainable AI, Governance-Tools
- Rolle von „KI-Kümmerern“ und BR-Ausschüssen
- Weiterbildung für das Gremium und die Belegschaft organisieren
KI als Teil strategischer Unternehmensentwicklung
- Verankerung der Mitbestimmung in Digitalisierungsstrategien
- Umgang mit Transformationsprojekten mit KI-Bezug
EU-KI-Verordnung: Umsetzung im Betrieb
- Hochrisiko-Systeme – was bedeutet das konkret?
- Transparenz- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
- Rechte der Beschäftigten nach der KI-Verordnung
Was kommt nach der KI-Verordnung?
- Geplante Regelungen zu „General Purpose AI“ (z. B. GPT-Modelle)
- Umgang mit Open-Source-KI und Shadow-IT
Seminar
Im zweiten Teil des KI-Seminars steht die weitere praktische Umsetzung der Mitbestimmung bei bestehenden oder geplanten KI-Anwendungen im Fokus. Die Teilnehmer lernen anhand von Praxisfällen, wie man Risiken erkennt, sinnvolle Betriebsvereinbarungen entwickelt, diskriminierende Strukturen vermeidet und Beschäftigte bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt. Außerdem geht es um die Frage, wie KI-Systeme kontrolliert, bewertet und weiterentwickelt werden können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Aktuelle EU-Regelungen zu Digitalisierung und KI in der Praxis
- Fresh Up: KI kontinuierlich regeln
- Erfahrungsaustausch und Best Practice zu neuen Technologien
- Betriebliche Bildung effektiv planen und durchsetzen
Themenplan
KI systematisch bewerten
- Kriterien zur Einordnung von Systemen als KI nach EU-KI-Verordnung
- Risiko- und Nutzenbewertung von KI-Anwendungen im Betrieb
- Checklisten zur KI-Risikoabschätzung
- Praxis: Bewertung von realen oder simulierten KI-Projekten
KI in der Mitbestimmungspraxis
- Erfahrungsberichte: Wie KI-Projekte mitbestimmt wurden
- Einbindung von Sachverständigen und Einigungsstelle – wann und wie?
- Strategien für Verhandlungen zu KI-Vereinbarungen
Vereinbarungen zur Nutzung von KI in der Praxis
- KI-Monitoring und laufende Kontrolle
- Mitbestimmung bei Updates und Systemveränderungen
- Einführung von Monitoringkonzepten in der Betriebsvereinbarung
- Technische und organisatorische Kontrollmaßnahmen
- Kennzahlenbasierte Bewertung: Fairness, Transparenz, Auswirkung
- Bring your own device (BYOD) – Das ist bei Nutzung eigener/privater Endgeräte für betriebliche Zwecke zu regeln
Diskriminierung, Bias und Gerechtigkeit
- Wie algorithmische Diskriminierung entsteht
- Prüfmethoden für gerechte Entscheidungen
- KI und Diversity: Risiken und Potenziale
- Datenschutzrechtliche Prüfpflichten bei diskriminierungsrelevanten Daten
Beispielstruktur für eine KI-BV
- Gemeinsame Entwicklung von Kernregelungen
- Abgrenzung zu IT- oder Datenschutzvereinbarungen
KI-Kompetenz stärken
- Toolübersicht: Bias-Tests, Explainable AI, Governance-Tools
- Rolle von „KI-Kümmerern“ und BR-Ausschüssen
- Weiterbildung für das Gremium und die Belegschaft organisieren
KI als Teil strategischer Unternehmensentwicklung
- Verankerung der Mitbestimmung in Digitalisierungsstrategien
- Umgang mit Transformationsprojekten mit KI-Bezug
EU-KI-Verordnung: Umsetzung im Betrieb
- Hochrisiko-Systeme – was bedeutet das konkret?
- Transparenz- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
- Rechte der Beschäftigten nach der KI-Verordnung
Was kommt nach der KI-Verordnung?
- Geplante Regelungen zu „General Purpose AI“ (z. B. GPT-Modelle)
- Umgang mit Open-Source-KI und Shadow-IT
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1699,- € | |
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1. Teilnehmer
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1799,- €
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2. Teilnehmer
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1749,- €
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Weitere Teilnehmer
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1699,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| KÜSTENPERLE Strandhotel & Spa | ||
|
Dithmarscher Straße 39, 25761 Nordseebad Büsum
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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257,13 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
138,25 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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95,74 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Betriebsratsmitglieder
- Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
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