Die Arbeit im IT-Ausschuss

Mitbestimmung, Datenschutz und KI im digitalen Betrieb wirksam gestalten

Kennung
3826/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Düsseldorf
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

In fast allen Unternehmen laufen Arbeitsprozesse heute IT-basiert ab. Neue Software, Cloud-Systeme und KI-Lösungen verändern Arbeitsweisen – und berühren unmittelbar Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Ein IT-Ausschuss bündelt technisches und rechtliches Know-how, prüft Systeme, begleitet Projekte und schafft Transparenz zwischen Betriebsrat, IT und Arbeitgeber. Das Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über technische Grundlagen, datenschutz- und mitbestimmungsrechtliche Anforderungen sowie die Gestaltung von IT-Betriebsvereinbarungen. 

Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses

  • Einrichtung und Besetzung nach § 28 BetrVG 
  • Übertragung von Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen 
  • Geschäftsordnung und interne Abstimmung mit dem Betriebsrat 
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit IT-Abteilung, Datenschutz und Fachbereichen 

Technische Grundlagen und Datensicherheit

  • Wo und wie werden Beschäftigtendaten gespeichert? 
  • Cloud-Systeme, Schnittstellen, ERP-Lösungen (z. B. SAP, Salesforce, M365) 
  • Datensicherheit, Zertifizierungen und technische Schutzmaßnahmen 
  • Risiken automatisierter Datenauswertungen und Überwachung 
  • Maßnahmen gegen Verhaltens- und Leistungskontrolle 

Rechtliche Grundlagen der IT-Mitbestimmung

  • Datenschutzrecht: DSGVO, BDSG, BetrVG und EU-KI-Verordnung 
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 
  • Informationspflichten des Arbeitgebers und Rechte des Ausschusses 
  • Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei KI-gestützten Systemen 

Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungen

  • Was gilt als KI-System nach EU-Verordnung? 
  • Risikoklassen, Transparenz- und Dokumentationspflichten 
  • Prüfpflichten des IT-Ausschusses bei algorithmischen Verfahren 
  • Datenschutz, Bias und Fairness 

Betriebsvereinbarung und praktische Umsetzung

  • Struktur und Inhalt einer IT- oder KI-Betriebsvereinbarung 
  • Monitoring, Updates und Änderungsmanagement 
  • Praxisbeispiele aus Betrieben 

Zukunftsaufgaben des IT-Ausschusses 

  • Strategische Rolle bei Digitalisierung und KI-Projekten 
  • Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragtem und IT-Sicherheit 
  • Governance, Ethik und Transparenz in der IT-Mitbestimmung 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie erfahren, wie ein IT-Ausschuss rechtssicher gebildet und organisiert wird
  • Sie kennen die Mitbestimmungsrechte bei IT- und KI-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, DSGVO und EU-KI-Verordnung
  • Sie lernen, wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Mitbestimmung praktisch miteinander verbunden werden
  • Sie kennen die zentralen Inhalte und Erfolgsfaktoren einer modernen IT- oder KI-Betriebsvereinbarung
266 IT Ausschuss Pb Seminar
Kennung
3826/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Düsseldorf
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 14.09.2026
15:00
Ende
Fr. 18.09.2026
12:30

In fast allen Unternehmen laufen Arbeitsprozesse heute IT-basiert ab. Neue Software, Cloud-Systeme und KI-Lösungen verändern Arbeitsweisen – und berühren unmittelbar Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Ein IT-Ausschuss bündelt technisches und rechtliches Know-how, prüft Systeme, begleitet Projekte und schafft Transparenz zwischen Betriebsrat, IT und Arbeitgeber. Das Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über technische Grundlagen, datenschutz- und mitbestimmungsrechtliche Anforderungen sowie die Gestaltung von IT-Betriebsvereinbarungen. 

Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses

  • Einrichtung und Besetzung nach § 28 BetrVG 
  • Übertragung von Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen 
  • Geschäftsordnung und interne Abstimmung mit dem Betriebsrat 
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit IT-Abteilung, Datenschutz und Fachbereichen 

Technische Grundlagen und Datensicherheit

  • Wo und wie werden Beschäftigtendaten gespeichert? 
  • Cloud-Systeme, Schnittstellen, ERP-Lösungen (z. B. SAP, Salesforce, M365) 
  • Datensicherheit, Zertifizierungen und technische Schutzmaßnahmen 
  • Risiken automatisierter Datenauswertungen und Überwachung 
  • Maßnahmen gegen Verhaltens- und Leistungskontrolle 

Rechtliche Grundlagen der IT-Mitbestimmung

  • Datenschutzrecht: DSGVO, BDSG, BetrVG und EU-KI-Verordnung 
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 
  • Informationspflichten des Arbeitgebers und Rechte des Ausschusses 
  • Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei KI-gestützten Systemen 

Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungen

  • Was gilt als KI-System nach EU-Verordnung? 
  • Risikoklassen, Transparenz- und Dokumentationspflichten 
  • Prüfpflichten des IT-Ausschusses bei algorithmischen Verfahren 
  • Datenschutz, Bias und Fairness 

Betriebsvereinbarung und praktische Umsetzung

  • Struktur und Inhalt einer IT- oder KI-Betriebsvereinbarung 
  • Monitoring, Updates und Änderungsmanagement 
  • Praxisbeispiele aus Betrieben 

Zukunftsaufgaben des IT-Ausschusses 

  • Strategische Rolle bei Digitalisierung und KI-Projekten 
  • Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragtem und IT-Sicherheit 
  • Governance, Ethik und Transparenz in der IT-Mitbestimmung 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie erfahren, wie ein IT-Ausschuss rechtssicher gebildet und organisiert wird
  • Sie kennen die Mitbestimmungsrechte bei IT- und KI-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, DSGVO und EU-KI-Verordnung
  • Sie lernen, wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Mitbestimmung praktisch miteinander verbunden werden
  • Sie kennen die zentralen Inhalte und Erfolgsfaktoren einer modernen IT- oder KI-Betriebsvereinbarung
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Toulouser Allee 5, 40211 Düsseldorf
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
257,10 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
131,39 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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Übrigens

Diese Veranstaltung erfüllt 12 der 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen insgesamt 24 Unterrichtsstunden spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.

Ebenfalls mit einigen anderen Veranstaltungen aus der Rubrik „Datenschutz und Digitalisierung“ können Sie anteilige oder die vollen Unterrichtsstunden für die Rezertifizierung sammeln, sofern das bei der Veranstaltung entsprechend vermerkt ist. Zur Übersicht 

 


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG

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  • IT-Ausschussmitglieder

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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
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