Der Gesamtbetriebsrat (GBR)

Mitbestimmung auf Unternehmensebene

In einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten schreibt § 47 Abs. 1 BetrVG zwingend die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) vor. Dessen Mitglieder werden von den einzelnen Betriebsräten durch Beschluss entsandt. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, was in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme nach sich zieht. Daneben befähigt § 50 Abs. 2 BetrVG die Einzelbetriebsräte, den GBR mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten zu beauftragen, für die an sich der Einzelbetriebsrat zuständig ist. Im Seminar „Der Gesamtbetriebsrat“ lernen die Teilnehmer das Wichtigste zur Geschäftsführung des GBR und anhand von zahlreichen Fallbeispielen, für welche Themen der GBR originär zuständig ist und welche Themen an ihn delegiert werden können oder sollten. Abgerundet wird das Seminar durch den Austausch über Ideen zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Betriebsräteversammlung.

Bildung des Gesamtbetriebsrats

  • Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
  • Existenz mehrerer Betriebsräte in unterschiedlichen Betrieben eines Unternehmens
  • Übliche Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats
  • Entsendung, Abberufung und Ausscheiden einzelner Mitglieder/Ersatzmitglieder

Geschäftsführung und Kosten des Gesamtbetriebsrats

  • Stellung des Vorsitzenden
  • Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat /Stimmengewichtung / Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
  • Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung, Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
  • Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Schulungen, Fachliteratur und sonstige Sachmittel
  • Digitale Sitzungen und Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats
  • Die Betriebsräteversammlung: Einberufung und Durchführung

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Überbetriebliche Angelegenheiten
  • Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
  • Zuständigkeit in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
  • Die richtige Beschlussfassung für die Übertragung
  • Übertragung zur Verhandlung oder mit Abschlussvollmacht
  • Gesamtbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarung

Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien

  • Verhältnis zum Betriebsrat
  • Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss
  • Errichtung eines Konzernbetriebsrats

Ideen für eine spannende Betriebsräteversammlung

  • Alles rund um die gelungene Betriebsräteversammlung
  • Gesetzliche Vorgaben: Mindestens einmal im Jahr und wer ist zu laden?
  • Professionelle Vorbereitung: Woran man denken muss
  • Organisation der Betriebsversammlung von der Terminwahl bis zur Sitzordnung
  • Die Einladung zum Hingucker machen
  • Die Aufgaben des Versammlungsleiters
  • Tipps für die Erstellung eines überzeugenden Redekonzepts für den Tätigkeitsbericht des GBR

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bildung des Gesamtbetriebsrats
  • Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats
  • Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat – analog und digital
  • Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Zusammenarbeit mit weiteren Gremien
  • Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat
262 Der Gesamtbetriebsrat Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
mit Kollegenrabatt ab 1290,- €
1. Teilnehmer 1390,- €
2. Teilnehmer 1340,- €
Weitere Teilnehmer 1290,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen
Übrigens

Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamtbetriebsrat (vgl. BAG vom 10.06.1975 – 1 ABR 140/73).

Zu empfehlen für

Gesamtbetriebsratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Juni

  • 10.06. - 14.06.2024

    Nordseebad Büsum

    2419/2024

    KÜSTENPERLE Strandhotel & Spa

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Hotel KÜSTENPERLE liegt direkt an der Nordsee – willkommen in der Büsumer Perlebucht. Familiengeführt und 2017 eröffnet, bietet das Hotel maritime Zimmer mit nordischem Charme. Die modernen Tagungsräume bieten durch ihre bodentiefen Fenster viel Tageslicht. Am Ende des Seminartages lädt der Wellnessbereich (ggf. fallen Mehrkosten an) zum Entspannen ein. Wer sich noch auspowern möchte, nutzt den hoteleigenen Fitnessraum. Eine Abendwanderung durchs Wattenmeer von Büsum, das zum UNESCO Welterbe gehört, bietet sich genauso an, wie ein Spaziergang am Deich entlang zum malerischen Hafen.

September

  • 09.09. - 13.09.2024

    Willingen

    3713/2024

    Best Western Plus Hotel Willingen

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Best Western Plus Hotel Willingen liegt in der beliebten Erlebnisregion, mitten im Hochsauerland. Es befindet sich unweit vom Bahnhof, direkt in der Ortsmitte - nah am Kurgarten. Die 148 Zimmer sind modern eingerichtet und allergikerfreundlich. Flatscreen, Safe, Sitzecke & Schreibtisch sind in jedem Zimmer zu finden. Alle 7 Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Warme Farben, klare Linien und natürliches Flair kombiniert mit Lifestyle und persönlichem Charme sorgen für eine optimale Seminargrundlage. Das hauseigene Seasons Spa lädt zu einer Auszeit in der seminarfreien Zeit ein.

Dezember

  • 09.12. - 13.12.2024

    Berlin

    5013/2024

    HYPERION Hotel Berlin

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Hotel HYPERION Hotel Berlin liegt im Stadtteil Wilmersdorf nur eine U-Bahn-Haltestelle vom berühmten Kurfüstendamm entfernt. Das KaDeWe und das Europa-Center sind fußläufig erreichbar. Durch die günstige Verkehrsanbindung lassen sich auch alle anderen Sehenswürdigkeiten einfach erreichen. Der Tagungsbereich in der 7. Etage ist mit modernster Technik ausgestattet. Vom Tagungsfoyer besteht ein direkter Zugang zur Dachterrasse, von der Sie in den Pausen den Blick über die Stadt schweifen lassen können. Den Abend können Sie entspannt in der Hotelbar ausklingen lassen.

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