Die Arbeit im Personalausschuss

Effektive Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Kennung
3833/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Mit Besuch beim Arbeitsgericht

Da die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten sehr zeitaufwändig ist, entscheiden sich viele Betriebsräte hierfür einen Personalausschuss einzusetzen. Dieser kann in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten gegründet werden und ihm können je nach Betriebsgröße Aufgaben zur Vorbereitung oder selbständigen Erledigung übertragen werden. Der Personalausschuss muss mit fachlich geschulten Spezialisten besetzt sein, welche die rechtlichen Fragen im Hinblick auf personelle Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Bearbeitung von Anfragen zu Einstellungen, Zeitvertragsverlängerungen, Versetzungen, Höhergruppierungen usw. sicher beherrschen. Im Seminar „Die Arbeit im Personalausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie die Geschäftsführung des Personalausschusses organisiert werden kann, welche Aufgaben dem Ausschuss übertragen werden können und wie genau die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten funktioniert.

Der Personalausschuss

  • § 28 BetrVG: Voraussetzungen für die Bildung
  • Aufgaben des Personalausschusses

Voraussetzungen und Umfang der Aufgabenübertragung

  • Welche Aufgaben und Mitbestimmungsrechte können auf den Ausschuss übertragen werden?
  • Rechtsprechung des BAG zum Rahmen der Delegation
  • Die Übertragung der Aufgaben auf den Ausschuss: Wie geht das?
  • Formulierung der Übertragung
  • Für wie lange gilt die Übertragung?
  • Wie kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden?
  • Video- und Telefonkonferenz

Beteiligung bei der Einstellung, Ein- und Umgruppierung

  • Die Einstellung als personelle Einzelmaßnahme, § 99 BetrVG
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
  • Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltordnung
  • Eingruppierung von AT-Angestellten
  • Folgen einer falschen Eingruppierung
  • Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung
  • Entscheidungsspielraum des Personalausschusses

Beteiligung bei Versetzungen

  • Mobiles Arbeiten und Direktionsrecht – bei Pandemie und danach
  • Versetzung: BetrVG und Arbeitsvertrag
  • Betriebsübergreifende Versetzung
  • Änderungskündigung und Versetzung
  • Entscheidungsspielraum des Personalausschusses

Beteiligungsrechte des Personalausschusses bei Kündigungen

  • Das Anhörungsverfahren: Ablauf und Inhalt
  • Reaktionsmöglichkeiten des Personalausschusses
  • Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
  • Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung

Übertragung weiterer personeller Angelegenheiten

  • Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung, Personalplanung, Beurteilungswesen, Auswahlrichtlinien, Berufsbildung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die richtige Besetzung des Ausschusses
  • Nachwahl von Ausschussmitgliedern
  • Voraussetzungen für die Übertragung von Beteiligungsrechten
  • Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung etc.
  • Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung und Berufsbildung
261 Arbeit Im Personalausschuss Pb
Kennung
3833/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 14.09.2026
15:00
Ende
Fr. 18.09.2026
12:30
Mit Besuch beim Arbeitsgericht

Da die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten sehr zeitaufwändig ist, entscheiden sich viele Betriebsräte hierfür einen Personalausschuss einzusetzen. Dieser kann in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten gegründet werden und ihm können je nach Betriebsgröße Aufgaben zur Vorbereitung oder selbständigen Erledigung übertragen werden. Der Personalausschuss muss mit fachlich geschulten Spezialisten besetzt sein, welche die rechtlichen Fragen im Hinblick auf personelle Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Bearbeitung von Anfragen zu Einstellungen, Zeitvertragsverlängerungen, Versetzungen, Höhergruppierungen usw. sicher beherrschen. Im Seminar „Die Arbeit im Personalausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie die Geschäftsführung des Personalausschusses organisiert werden kann, welche Aufgaben dem Ausschuss übertragen werden können und wie genau die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten funktioniert.

Der Personalausschuss

  • § 28 BetrVG: Voraussetzungen für die Bildung
  • Aufgaben des Personalausschusses

Voraussetzungen und Umfang der Aufgabenübertragung

  • Welche Aufgaben und Mitbestimmungsrechte können auf den Ausschuss übertragen werden?
  • Rechtsprechung des BAG zum Rahmen der Delegation
  • Die Übertragung der Aufgaben auf den Ausschuss: Wie geht das?
  • Formulierung der Übertragung
  • Für wie lange gilt die Übertragung?
  • Wie kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden?
  • Video- und Telefonkonferenz

Beteiligung bei der Einstellung, Ein- und Umgruppierung

  • Die Einstellung als personelle Einzelmaßnahme, § 99 BetrVG
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
  • Eingruppierung in tarifliche oder betriebliche Entgeltordnung
  • Eingruppierung von AT-Angestellten
  • Folgen einer falschen Eingruppierung
  • Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung
  • Entscheidungsspielraum des Personalausschusses

Beteiligung bei Versetzungen

  • Mobiles Arbeiten und Direktionsrecht – bei Pandemie und danach
  • Versetzung: BetrVG und Arbeitsvertrag
  • Betriebsübergreifende Versetzung
  • Änderungskündigung und Versetzung
  • Entscheidungsspielraum des Personalausschusses

Beteiligungsrechte des Personalausschusses bei Kündigungen

  • Das Anhörungsverfahren: Ablauf und Inhalt
  • Reaktionsmöglichkeiten des Personalausschusses
  • Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
  • Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung

Übertragung weiterer personeller Angelegenheiten

  • Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung, Personalplanung, Beurteilungswesen, Auswahlrichtlinien, Berufsbildung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die richtige Besetzung des Ausschusses
  • Nachwahl von Ausschussmitgliedern
  • Voraussetzungen für die Übertragung von Beteiligungsrechten
  • Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Kündigung etc.
  • Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Stellenausschreibung und Berufsbildung
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Sternschanze 6, 20357 Hamburg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
271,07 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
129,79 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,35 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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