Die Arbeit im Betriebsausschuss

Aufgaben und Organisation des Betriebsausschusses

Kennung
4330/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Ab neun Mitgliedern sind Betriebsratsgremien nach § 27 BetrVG verpflichtet einen Betriebsausschuss zu bilden. Dieser soll größeren Betriebsratsgremien helfen, interne Abläufe und die laufende Geschäftsführung effizient zu organisieren. Je größer ein Betriebsratsgremium, desto wichtiger ist die systematische Vorbereitung, Bearbeitung und Nachverfolgung der Betriebsratsthemen. Diese Aufgabe obliegt dem Betriebsausschuss kraft Gesetzes. Zusätzlich kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss auch spezielle Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Seminar „Die Arbeit im Betriebsausschuss“ erfahren die Teilnehmer, wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Betriebsausschusses funktioniert, welche Aufgaben vorschriftsmäßig übertragen werden können und wie das Zusammenspiel von Betriebsrat und Betriebsausschuss bestmöglich organisiert werden kann.

Gesetzliche Pflicht zur Bildung

  • § 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage
  • Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern

Besetzung des Betriebsausschusses

  • Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder
  • Wahl der übrigen Ausschussmitglieder

Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte

  • Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte
  • Ausübung der Beteiligungsrechte
  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter, § 80 Abs. 2 BetrVG

Sitzungen des Betriebsausschusses

  • Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen
  • Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber und Gewerkschaft
  • Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder
  • Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung
  • Sitzungsniederschrift
  • Video- und Telefonkonferenz
  • Einsichtsrecht der BR-Mitglieder in die Unterlagen des Betriebsausschusses

Übertragung von Aufgaben

  • Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben
  • Übertragbare Aufgaben
  • Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber

Umfang und Grenzen der Übertragung

  • Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat
  • Widerruf der Übertragung
  • Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses
  • Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses
  • Geschäftsführung des Betriebsausschusses
  • Übertragung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss – Umfang und Grenzen
  • Kooperation von Betriebsausschuss und Betriebsrat
  • Praxisbeispiele
260 Arbeit Im Betriebsausschuss Pb
Kennung
4330/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 19.10.2026
15:00
Ende
Fr. 23.10.2026
12:30

Ab neun Mitgliedern sind Betriebsratsgremien nach § 27 BetrVG verpflichtet einen Betriebsausschuss zu bilden. Dieser soll größeren Betriebsratsgremien helfen, interne Abläufe und die laufende Geschäftsführung effizient zu organisieren. Je größer ein Betriebsratsgremium, desto wichtiger ist die systematische Vorbereitung, Bearbeitung und Nachverfolgung der Betriebsratsthemen. Diese Aufgabe obliegt dem Betriebsausschuss kraft Gesetzes. Zusätzlich kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss auch spezielle Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Seminar „Die Arbeit im Betriebsausschuss“ erfahren die Teilnehmer, wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Betriebsausschusses funktioniert, welche Aufgaben vorschriftsmäßig übertragen werden können und wie das Zusammenspiel von Betriebsrat und Betriebsausschuss bestmöglich organisiert werden kann.

Gesetzliche Pflicht zur Bildung

  • § 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage
  • Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern

Besetzung des Betriebsausschusses

  • Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder
  • Wahl der übrigen Ausschussmitglieder

Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte

  • Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte
  • Ausübung der Beteiligungsrechte
  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter, § 80 Abs. 2 BetrVG

Sitzungen des Betriebsausschusses

  • Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen
  • Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber und Gewerkschaft
  • Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder
  • Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung
  • Sitzungsniederschrift
  • Video- und Telefonkonferenz
  • Einsichtsrecht der BR-Mitglieder in die Unterlagen des Betriebsausschusses

Übertragung von Aufgaben

  • Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben
  • Übertragbare Aufgaben
  • Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber

Umfang und Grenzen der Übertragung

  • Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat
  • Widerruf der Übertragung
  • Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses
  • Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses
  • Geschäftsführung des Betriebsausschusses
  • Übertragung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss – Umfang und Grenzen
  • Kooperation von Betriebsausschuss und Betriebsrat
  • Praxisbeispiele
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
124,58 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
94,57 €
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

  • Betriebsausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
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