Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung

Kennung
4628/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene 
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? 
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG 

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht? 
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen 
  • Best-Practice-Beispiele 

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick 
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen 
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen 
  • Auswertung von Unfallstatistiken 
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen 
  • Information der Beschäftigten 

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV 
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure 
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss 

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen 
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften 
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
225 Der Arbeitsschutzausschuss Pb Seminar
Kennung
4628/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 09.11.2026
15:00
Ende
Fr. 13.11.2026
12:30

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene 
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? 
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG 

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht? 
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen 
  • Best-Practice-Beispiele 

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick 
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen 
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen 
  • Auswertung von Unfallstatistiken 
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen 
  • Information der Beschäftigten 

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV 
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure 
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss 

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen 
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften 
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
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Courtyard by Marriott Hamburg City
Adenauerallee 52, 20097 Hamburg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Übrigens

Wussten Sie schon, dass in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss? In diesem müssen laut Gesetz zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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