Der Gesamtbetriebsrat (GBR)
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und praktische Herausforderungen des GBR
In einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten schreibt § 47 Abs. 1 BetrVG zwingend die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) vor. Dessen Mitglieder werden von den einzelnen Betriebsräten durch Beschluss entsandt. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, was in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme nach sich zieht. Daneben befähigt § 50 Abs. 2 BetrVG die Einzelbetriebsräte, den GBR mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten zu beauftragen, für die an sich der Einzelbetriebsrat zuständig ist. Im Seminar „Der Gesamtbetriebsrat“ lernen die Teilnehmer das Wichtigste zur Geschäftsführung des GBR und anhand von zahlreichen Fallbeispielen, für welche Themen der GBR originär zuständig ist und welche Themen an ihn delegiert werden können oder sollten. Abgerundet wird das Seminar durch den Austausch über Ideen zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Betriebsräteversammlung.
Bildung des Gesamtbetriebsrats
- Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
- Existenz mehrerer Betriebsräte in unterschiedlichen Betrieben eines Unternehmens
- Übliche Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats
- Entsendung, Abberufung und Ausscheiden einzelner Mitglieder/Ersatzmitglieder
Geschäftsführung und Kosten des Gesamtbetriebsrats
- Stellung des Vorsitzenden
- Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat /Stimmengewichtung / Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
- Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung, Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Schulungen, Fachliteratur und sonstige Sachmittel
- Digitale Sitzungen und Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats
- Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsräteversammlung
- Beschlüsse der Betriebsräteversammlung und Verbindlichkeit
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- Überbetriebliche Angelegenheiten
- Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
- Zuständigkeit in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
- Die richtige Beschlussfassung für die Übertragung
- Übertragung zur Verhandlung oder mit Abschlussvollmacht
- Gesamtbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarung
Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien
- Verhältnis zum Betriebsrat
- Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss
- Errichtung eines Konzernbetriebsrats
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bildung des Gesamtbetriebsrats
- Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats
- Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat – analog und digital
- Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Zusammenarbeit mit weiteren Gremien
- Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat

In einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten schreibt § 47 Abs. 1 BetrVG zwingend die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) vor. Dessen Mitglieder werden von den einzelnen Betriebsräten durch Beschluss entsandt. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, was in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme nach sich zieht. Daneben befähigt § 50 Abs. 2 BetrVG die Einzelbetriebsräte, den GBR mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten zu beauftragen, für die an sich der Einzelbetriebsrat zuständig ist. Im Seminar „Der Gesamtbetriebsrat“ lernen die Teilnehmer das Wichtigste zur Geschäftsführung des GBR und anhand von zahlreichen Fallbeispielen, für welche Themen der GBR originär zuständig ist und welche Themen an ihn delegiert werden können oder sollten. Abgerundet wird das Seminar durch den Austausch über Ideen zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Betriebsräteversammlung.
Bildung des Gesamtbetriebsrats
- Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
- Existenz mehrerer Betriebsräte in unterschiedlichen Betrieben eines Unternehmens
- Übliche Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats
- Entsendung, Abberufung und Ausscheiden einzelner Mitglieder/Ersatzmitglieder
Geschäftsführung und Kosten des Gesamtbetriebsrats
- Stellung des Vorsitzenden
- Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat /Stimmengewichtung / Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
- Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung, Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Schulungen, Fachliteratur und sonstige Sachmittel
- Digitale Sitzungen und Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats
- Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsräteversammlung
- Beschlüsse der Betriebsräteversammlung und Verbindlichkeit
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- Überbetriebliche Angelegenheiten
- Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
- Zuständigkeit in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
- Die richtige Beschlussfassung für die Übertragung
- Übertragung zur Verhandlung oder mit Abschlussvollmacht
- Gesamtbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarung
Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien
- Verhältnis zum Betriebsrat
- Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss
- Errichtung eines Konzernbetriebsrats
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bildung des Gesamtbetriebsrats
- Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats
- Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat – analog und digital
- Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Zusammenarbeit mit weiteren Gremien
- Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € | |
1. Teilnehmer
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1390,- €
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2. Teilnehmer
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1340,- €
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Weitere Teilnehmer
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1290,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
ambassador hotel & spa | ||
Im Bad 26, 25826 St. Peter-Ording
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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259,62 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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142,27 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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118,10 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamtbetriebsrat.
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- Gesamtbetriebsratsmitglieder
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