Der Gesamtbetriebsrat (GBR)
Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und praktische Herausforderungen des GBR
In einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten schreibt § 47 Abs. 1 BetrVG zwingend die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) vor. Dessen Mitglieder werden von den einzelnen Betriebsräten durch Beschluss entsandt. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, was in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme nach sich zieht. Daneben befähigt § 50 Abs. 2 BetrVG die Einzelbetriebsräte, den GBR mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten zu beauftragen, für die an sich der Einzelbetriebsrat zuständig ist. Im Seminar „Der Gesamtbetriebsrat“ lernen die Teilnehmer das Wichtigste zur Geschäftsführung des GBR und anhand von zahlreichen Fallbeispielen, für welche Themen der GBR originär zuständig ist und welche Themen an ihn delegiert werden können oder sollten. Abgerundet wird das Seminar durch den Austausch über Ideen zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Betriebsräteversammlung.
Errichtung und Schicksal des GBR
- Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
- Der Unternehmensbegriff inkl. Besonderheiten der modernen Arbeitswelt
- Übliche Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats und Entsendung der Mitglieder
- Amtszeit: Abberufung und Ausscheiden einzelner Mitglieder und Auflösung des GBR
- Was passiert mit dem GBR bei Umstrukturierungen und Betriebsübergang?
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat
- Stellung des Vorsitzenden
- Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat /Stimmengewichtung / Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
- Digitale Sitzungen effektiv im GBR nutzen
- Zusammenarbeit des GBR mit Gesamtschwerbehindertenvertretung und Gesamt-JAV
- Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Schulungen, Fachliteratur und sonstige Sachmittel des GBR
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- Überbetriebliche Angelegenheiten
- Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
- Die richtige Beschlussfassung für die Übertragung von Aufgaben durch den örtlichen Betriebsrat
- Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
- Reichweite der Übertragung: Verhandlungs- oder Abschlussvollmacht
- Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit
Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien
- Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten
- Beratung des GBR mit dem Wirtschaftsausschuss
- Errichtung eines Konzernbetriebsrats
Die Betriebsräteversammlung zum Austausch unter Betriebsräten
- Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsräteversammlung
- Beschlüsse der Betriebsräteversammlung und Verbindlichkeit
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Unternehmensbegriff: Wann ist ein GBR zu bilden?
- Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat – analog und digital
- Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Zusammenarbeit mit weiteren Gremien
- Richtige Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat
- Durchführung der Betriebsräteversammlung
In einem Unternehmen mit mehreren Betriebsräten schreibt § 47 Abs. 1 BetrVG zwingend die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) vor. Dessen Mitglieder werden von den einzelnen Betriebsräten durch Beschluss entsandt. Der GBR ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können, was in der Praxis immer wieder Abgrenzungsprobleme nach sich zieht. Daneben befähigt § 50 Abs. 2 BetrVG die Einzelbetriebsräte, den GBR mit der Wahrnehmung von Angelegenheiten zu beauftragen, für die an sich der Einzelbetriebsrat zuständig ist. Im Seminar „Der Gesamtbetriebsrat“ lernen die Teilnehmer das Wichtigste zur Geschäftsführung des GBR und anhand von zahlreichen Fallbeispielen, für welche Themen der GBR originär zuständig ist und welche Themen an ihn delegiert werden können oder sollten. Abgerundet wird das Seminar durch den Austausch über Ideen zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Betriebsräteversammlung.
Errichtung und Schicksal des GBR
- Gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
- Der Unternehmensbegriff inkl. Besonderheiten der modernen Arbeitswelt
- Übliche Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats und Entsendung der Mitglieder
- Amtszeit: Abberufung und Ausscheiden einzelner Mitglieder und Auflösung des GBR
- Was passiert mit dem GBR bei Umstrukturierungen und Betriebsübergang?
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat
- Stellung des Vorsitzenden
- Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat /Stimmengewichtung / Ausschuss des Gesamtbetriebsrats
- Digitale Sitzungen effektiv im GBR nutzen
- Zusammenarbeit des GBR mit Gesamtschwerbehindertenvertretung und Gesamt-JAV
- Kosten für Reisetätigkeit, Sitzungsteilnahme, Büropersonal, Räume, Schulungen, Fachliteratur und sonstige Sachmittel des GBR
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- Überbetriebliche Angelegenheiten
- Fehlen einer einzelbetrieblichen Regelungsmöglichkeit
- Die richtige Beschlussfassung für die Übertragung von Aufgaben durch den örtlichen Betriebsrat
- Gesetzliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Auftrags
- Reichweite der Übertragung: Verhandlungs- oder Abschlussvollmacht
- Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit
Gesamtbetriebsrat und weitere Gremien
- Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten
- Beratung des GBR mit dem Wirtschaftsausschuss
- Errichtung eines Konzernbetriebsrats
Die Betriebsräteversammlung zum Austausch unter Betriebsräten
- Die gesetzlichen Grundlagen der Betriebsräteversammlung
- Beschlüsse der Betriebsräteversammlung und Verbindlichkeit
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Unternehmensbegriff: Wann ist ein GBR zu bilden?
- Wirksame Beschlussfassung im Gesamtbetriebsrat – analog und digital
- Aufgaben und Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Zusammenarbeit mit weiteren Gremien
- Richtige Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat
- Durchführung der Betriebsräteversammlung
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € | |
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1. Teilnehmer
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1390,- €
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2. Teilnehmer
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1340,- €
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Weitere Teilnehmer
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1290,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| HKK Hotel Wernigerode | ||
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Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode / Harz
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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172,85 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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100,76 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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69,18 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Den erforderlichen Beschluss über die Teilnahme an diesem Seminar fasst das jeweilige Betriebsratsgremium und nicht der Gesamtbetriebsrat.
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- Gesamtbetriebsratsmitglieder
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