Dienstreisen und Mitbestimmung

Ist Reisezeit Arbeitszeit? Vergütung und Kostenerstattung rechtssicher regeln

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Kennung
1930/2027
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Überlingen / Bodensee
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Beim beruflichen Reisen gibt es vielen Themen, die zu regeln und zu klären sind. Wer trägt z. B. die Reisekosten? Wie ist die Reisezeit zu vergüten und im Rahmen des Gesundheitsschutzes relevant? Was gilt bei Unfällen? Was ist bei der Reisekostenabrechnung und bei Reisen als Arbeitnehmervertreter zu beachten? Dieses Seminar gibt rechtliche und praktische Antworten und zeigt die relevanten Punkte für Regelunge zu den genannten Fragen und zugehörigen Beteiligungsmöglichkeiten auf.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Beteiligungsrechte bei Reisezeiten sicher anwenden
  • Reiskostenregelungen in der Praxis
  • Zeiterfassung und Vergütung bei Dienstreisen
  • Sicher Handhabung von Reisezeiten von Betriebsrat/Personalrat/SBV/JAV
  • Haftungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Dienstreisen

Themenplan

Dienstreisen

  • Pflicht zu Dienstreisen im Arbeitsvertrag
  • Was gilt bei fehlender Vereinbarung?
  • Haftung bei Pkw-Unfällen
  • Regelungen zum Auslandseinsatz
  • Sozialversicherungsrecht bei Dienstreisen

Reisekosten

  • Mitbestimmung bei Reisekostenrichtlinien?
  • Was gilt für meine Arbeit als Arbeitnehmervertreter?
  • Beispiele zur Gestaltung von passenden Regelungen
  • Spesenabrechnung und arbeitsrechtliche Folgen bei Fehlern
  • Steuerrecht bei Reisekosten- und Spesenabrechnung

Reisezeit und Vergütung

  • Unterschied zwischen Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz und zu vergütender Arbeitszeit
  • Arbeitszeiterfassung bei Dienstreisen
  • Überstunden und Mehrarbeit

Beteiligungsrechte

  • Informationsrechte
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Dienstreise als Versetzung
  • Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen

Besonderheiten bei Reisen als Betriebsrat/SBV/JAV

  • Teilnahme an Schulungen
  • Versammlungen, Sitzungen und sonstige Gremiumsarbeit außerhalb
  • Lohnausfallprinzip bei Bereitschaftszeiten
570 Aufgaben Des PRV 1 Pb Seminar
Kennung
1930/2027
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Überlingen / Bodensee
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 10.05.2027
15:00
Ende
Mi. 12.05.2027
12:30

Beim beruflichen Reisen gibt es vielen Themen, die zu regeln und zu klären sind. Wer trägt z. B. die Reisekosten? Wie ist die Reisezeit zu vergüten und im Rahmen des Gesundheitsschutzes relevant? Was gilt bei Unfällen? Was ist bei der Reisekostenabrechnung und bei Reisen als Arbeitnehmervertreter zu beachten? Dieses Seminar gibt rechtliche und praktische Antworten und zeigt die relevanten Punkte für Regelunge zu den genannten Fragen und zugehörigen Beteiligungsmöglichkeiten auf.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Beteiligungsrechte bei Reisezeiten sicher anwenden
  • Reiskostenregelungen in der Praxis
  • Zeiterfassung und Vergütung bei Dienstreisen
  • Sicher Handhabung von Reisezeiten von Betriebsrat/Personalrat/SBV/JAV
  • Haftungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Dienstreisen

Themenplan

Dienstreisen

  • Pflicht zu Dienstreisen im Arbeitsvertrag
  • Was gilt bei fehlender Vereinbarung?
  • Haftung bei Pkw-Unfällen
  • Regelungen zum Auslandseinsatz
  • Sozialversicherungsrecht bei Dienstreisen

Reisekosten

  • Mitbestimmung bei Reisekostenrichtlinien?
  • Was gilt für meine Arbeit als Arbeitnehmervertreter?
  • Beispiele zur Gestaltung von passenden Regelungen
  • Spesenabrechnung und arbeitsrechtliche Folgen bei Fehlern
  • Steuerrecht bei Reisekosten- und Spesenabrechnung

Reisezeit und Vergütung

  • Unterschied zwischen Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz und zu vergütender Arbeitszeit
  • Arbeitszeiterfassung bei Dienstreisen
  • Überstunden und Mehrarbeit

Beteiligungsrechte

  • Informationsrechte
  • Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Dienstreise als Versetzung
  • Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen

Besonderheiten bei Reisen als Betriebsrat/SBV/JAV

  • Teilnahme an Schulungen
  • Versammlungen, Sitzungen und sonstige Gremiumsarbeit außerhalb
  • Lohnausfallprinzip bei Bereitschaftszeiten
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Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Parkhotel St. Leonhard
Obere St.-Leonhardstraße 71, 88662 Überlingen / Bodensee
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
261,52 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
142,04 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
99,32 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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