Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung – mit Betriebsbegehung

Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

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Kennung
1625/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dortmund
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz geregelt. Neben Vorgaben für Größe und Höhe der Arbeits- und Pausenräume finden sich dort Anforderungen an Beleuchtung, Raumtemperatur und Belüftung sowie Richtlinien zu Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Sanitäranlagen. Betriebsräte müssen die Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV überwachen und bestimmen bei der Umsetzung der ArbStättV auf die besonderen betrieblichen Verhältnisse mit. Im Seminar „Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten Vorschriften der ArbStättV und wenden das Erlernte bei einer Betriebsbegehung direkt an.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
  • Alle Änderungen und Neuregelungen
  • Die wichtigsten Vorschriften
  • Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Themenplan

Grundwissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Überblick

  • Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
  • Die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Arbeitsbelastungen und mögliche Folgen
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Unfälle und Krankheiten

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Rechtliche und systematische Einordnung
  • Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  • Ziele und Adressaten
  • Änderungen und Neuregelungen
  • Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung
  • Änderungen und Neuregelungen kennen und anwenden
  • Ausgewählte technische Regeln im Detail

Praktische Anwendung der ArbStättV

  • Ermessensspielräume im Rahmen der ArbStättV
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
  • Ermittlung psychischer Belastungen
  • Festlegung von Mindeststandards im Betrieb
  • Besondere Regelungen für Homeoffice und mobile Arbeit

Praxis pur: Betriebsbegehung mit Anwendung der Checklisten

  • Sichere und gesunde Arbeitsstätten erfassen und bewerten

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Überwachung der Durchführung der Vorschriften
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Reichweite der Mitbestimmung
  • Betriebliche Partner finden und Netzwerke aufbauen
521 Arbeitsstaettenverordnung Pb Seminar
Kennung
1625/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dortmund
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer
Beginn
Mo. 19.04.2027
15:00
Ende
Fr. 23.04.2027
12:30

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz geregelt. Neben Vorgaben für Größe und Höhe der Arbeits- und Pausenräume finden sich dort Anforderungen an Beleuchtung, Raumtemperatur und Belüftung sowie Richtlinien zu Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Sanitäranlagen. Betriebsräte müssen die Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV überwachen und bestimmen bei der Umsetzung der ArbStättV auf die besonderen betrieblichen Verhältnisse mit. Im Seminar „Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten Vorschriften der ArbStättV und wenden das Erlernte bei einer Betriebsbegehung direkt an.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
  • Alle Änderungen und Neuregelungen
  • Die wichtigsten Vorschriften
  • Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Themenplan

Grundwissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Überblick

  • Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
  • Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
  • Die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Arbeitsbelastungen und mögliche Folgen
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Unfälle und Krankheiten

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Rechtliche und systematische Einordnung
  • Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  • Ziele und Adressaten
  • Änderungen und Neuregelungen
  • Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung
  • Änderungen und Neuregelungen kennen und anwenden
  • Ausgewählte technische Regeln im Detail

Praktische Anwendung der ArbStättV

  • Ermessensspielräume im Rahmen der ArbStättV
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
  • Ermittlung psychischer Belastungen
  • Festlegung von Mindeststandards im Betrieb
  • Besondere Regelungen für Homeoffice und mobile Arbeit

Praxis pur: Betriebsbegehung mit Anwendung der Checklisten

  • Sichere und gesunde Arbeitsstätten erfassen und bewerten

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Überwachung der Durchführung der Vorschriften
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Reichweite der Mitbestimmung
  • Betriebliche Partner finden und Netzwerke aufbauen
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Burgwall 3, 44135 Dortmund
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
259,25 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
148,95 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
99,53 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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  • Personalratsmitglieder
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Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
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