Arbeits- und Gesundheitsschutz Spezial: Krankenhaus und Pflege
Gesund und sicher in der Pflege
Wie „gefährlich“ ist die Arbeit im Krankenhaus?
Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bekannt sind, kann man Maßnahmen zur deren Beseitigung festlegen. Deshalb ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitsschutzes die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dabei geht es um das Ermitteln von körperlichen und psychischen Belastungen. Diese machen auch vor den Mitarbeitern im Krankenhaus bzw. in der Pflege keinen Halt. Hohe Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Material sowie allgemeine Beanspruchungen, wie Schichtarbeit, Personalmangel und Zeitdruck kennzeichnen die Tätigkeit vieler Beschäftigter in Krankenhaus bzw. in der Pflege. Hinzu kommen immer wieder unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Übergriffe von Patienten auf das Pflegepersonal, die mit schweren psychischen Belastungen einhergehen können.
Kann der Betriebsrat mitbestimmen?
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Rahmenvorschrift Maßnahmen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielraum verbleibt. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat beim Ausfüllen dieses Spielraums, der gerade in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besonders weit ist und dem Betriebsrat viele Möglichkeiten einräumt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Krankenhaus und Pflegedienst
- Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Wandel der Arbeitsbelastungen im Krankenhaus und Pflegedienst
- Die wichtigsten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Typische Gefährdungsfaktoren im Krankenhaus und Pflegedienst
- Psychische Belastungen
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Personen, Institutionen
- Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
- Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Dokumentation
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
Die Überlastungsanzeige: Rechtliche Grundlagen
- So wird eine Überlastungsanzeige erstattet
- Auswirkungen
- Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungsanzeige als arbeitsvertragliche Nebenpflicht
- Pflichten aus §§ 15 und 16 ArbSchG
- Die kollektive Überlastungsanzeige
- Ursachen für eine Überlastungssituation: organisatorische Mängel, hohes Arbeitsaufkommen, Schichtbetrieb, Personalmangel
Arbeitszeitgesetz und Zeiterfassung
- Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten
- Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Aktuelle Entwicklungen bei der Zeiterfassung
Handlungsansätze für den Betriebsrat
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Verpflichtung zum BEM und dessen Möglichkeiten
- Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen
Gesunde Arbeitsbedingungen gestalten – Best-Practice
- Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Dienstplan, Arbeitszeitkonto etc.
- Diverse Projekte
Warum ist eine Schulung unverzichtbar?
Auf diesem Spezialseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren Sie, wie Sie Ihre umfangreichen Beteiligungsrechte in der Praxis auch tatsächlich umsetzen können. Dabei weisen wir auf die wesentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen im Krankenhaus bzw.in der Pflege hin und zeigen geeignete Schutzmaßnahmen auf. Auf einen Blick erhalten Sie so, bezogen auf die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die wichtigsten Informationen, um für die Sicherheit und Gesundheit des Personals, der Patienten und anderer beteiligter Personen zu sorgen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Krankenhaus und Pflege
- Handlungshilfen für die Arbeit im Gesundheitsbereich
- Aufgaben des Betriebsrats
- Lösungsansätze zur Gesundheitsförderung

Wie „gefährlich“ ist die Arbeit im Krankenhaus?
Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bekannt sind, kann man Maßnahmen zur deren Beseitigung festlegen. Deshalb ist eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitsschutzes die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dabei geht es um das Ermitteln von körperlichen und psychischen Belastungen. Diese machen auch vor den Mitarbeitern im Krankenhaus bzw. in der Pflege keinen Halt. Hohe Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Material sowie allgemeine Beanspruchungen, wie Schichtarbeit, Personalmangel und Zeitdruck kennzeichnen die Tätigkeit vieler Beschäftigter in Krankenhaus bzw. in der Pflege. Hinzu kommen immer wieder unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Übergriffe von Patienten auf das Pflegepersonal, die mit schweren psychischen Belastungen einhergehen können.
Kann der Betriebsrat mitbestimmen?
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Rahmenvorschrift Maßnahmen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielraum verbleibt. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat beim Ausfüllen dieses Spielraums, der gerade in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besonders weit ist und dem Betriebsrat viele Möglichkeiten einräumt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Krankenhaus und Pflegedienst
- Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Wandel der Arbeitsbelastungen im Krankenhaus und Pflegedienst
- Die wichtigsten Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Typische Gefährdungsfaktoren im Krankenhaus und Pflegedienst
- Psychische Belastungen
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Personen, Institutionen
- Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
- Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Dokumentation
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
Die Überlastungsanzeige: Rechtliche Grundlagen
- So wird eine Überlastungsanzeige erstattet
- Auswirkungen
- Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungsanzeige als arbeitsvertragliche Nebenpflicht
- Pflichten aus §§ 15 und 16 ArbSchG
- Die kollektive Überlastungsanzeige
- Ursachen für eine Überlastungssituation: organisatorische Mängel, hohes Arbeitsaufkommen, Schichtbetrieb, Personalmangel
Arbeitszeitgesetz und Zeiterfassung
- Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten
- Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Aktuelle Entwicklungen bei der Zeiterfassung
Handlungsansätze für den Betriebsrat
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Verpflichtung zum BEM und dessen Möglichkeiten
- Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen
Gesunde Arbeitsbedingungen gestalten – Best-Practice
- Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Dienstplan, Arbeitszeitkonto etc.
- Diverse Projekte
Warum ist eine Schulung unverzichtbar?
Auf diesem Spezialseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren Sie, wie Sie Ihre umfangreichen Beteiligungsrechte in der Praxis auch tatsächlich umsetzen können. Dabei weisen wir auf die wesentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen im Krankenhaus bzw.in der Pflege hin und zeigen geeignete Schutzmaßnahmen auf. Auf einen Blick erhalten Sie so, bezogen auf die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die wichtigsten Informationen, um für die Sicherheit und Gesundheit des Personals, der Patienten und anderer beteiligter Personen zu sorgen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Krankenhaus und Pflege
- Handlungshilfen für die Arbeit im Gesundheitsbereich
- Aufgaben des Betriebsrats
- Lösungsansätze zur Gesundheitsförderung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Seaside Park Hotel Leipzig | |
Richard-Wagner-Straße 7, 04109 Leipzig | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 185,75 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 98,61 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 82,06 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
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