Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2
Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Die systematische Organisation der Betriebsratsarbeit stellt eine besondere Herausforderung an Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter dar. Hierbei ist es wichtig, dass der Betriebsrat sich eigene Ziele setzt und Schwerpunkte sowie Zuständigkeiten festlegt. Ziel einer gut organisierten Betriebsratsarbeit ist, dass sich möglichst alle Betriebsratsmitglieder mit ihren entsprechenden Kompetenzen in die Gremiumsarbeit einbringen. Zudem benötigt der Betriebsrat ein Informationskonzept, das beschreibt, welche Informationen zu welchem Zweck datenschutzkonform nutzbar gemacht werden können. Um die Leistungen und Erfolge des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft sichtbar zu machen und die Arbeit des Gremiums transparent nach außen zu kommunizieren, ist darüber hinaus eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2“ eignen sich die Teilnehmer das notwendige Aufbauwissen in den drei Kernbereichen Organisation, Information und Kommunikation an.
Informationsrechte und Datenschutz
- Inhalt der gesetzlichen Informationsrechte des BR
- Zurverfügungstellung von Unterlagen – Anforderungen an ein Datenschutzkonzept
- Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des BR
- Das „Monatsgespräch“ nach § 74 BetrVG – wer nimmt teil?
Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 79 BetrVG
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönliche Geheimnisse schützen
- Umfang und Dauer der Geheimhaltung
- Haftung bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten
Beauftragung von Sachverständigen und Beratern zur Unterstützung des Betriebsrats
- Wann können Sachverständige, Berater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden?
- Was muss bei der Beauftragung beachtet werden? Persönliche Haftung vermeiden!
Organisation der Betriebsratsarbeit
- Aufteilung der Arbeit im Betriebsrat
- Aufstellen eines Arbeitsplans
- Delegation von Aufgaben oder selbstständige Erledigung
- Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Gremiums
Zusammenarbeit mit Betriebsausschuss, GBR & Co.
- Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse
- Aufgaben und Zuständigkeiten des GBR/KBR
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG
Information und Kommunikation gegenüber der Belegschaft
- Sprechstunden des BR
- Betriebsbegehungen und Mitarbeiterbefragungen
- Erfolgreiche Gestaltung und Durchführung von Betriebsversammlungen
Unterstützung der Arbeitnehmer
- Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
- Hinzuziehung von BR-Mitgliedern bei Einsichtnahme in die Personalakte
- Beteiligung des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Sprechstunden und Betriebsversammlungen organisieren
- Zusammenarbeit mit GBR, KBR & Co.
- Richtige Beauftragung von Sachverständigen

Die systematische Organisation der Betriebsratsarbeit stellt eine besondere Herausforderung an Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter dar. Hierbei ist es wichtig, dass der Betriebsrat sich eigene Ziele setzt und Schwerpunkte sowie Zuständigkeiten festlegt. Ziel einer gut organisierten Betriebsratsarbeit ist, dass sich möglichst alle Betriebsratsmitglieder mit ihren entsprechenden Kompetenzen in die Gremiumsarbeit einbringen. Zudem benötigt der Betriebsrat ein Informationskonzept, das beschreibt, welche Informationen zu welchem Zweck datenschutzkonform nutzbar gemacht werden können. Um die Leistungen und Erfolge des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft sichtbar zu machen und die Arbeit des Gremiums transparent nach außen zu kommunizieren, ist darüber hinaus eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2“ eignen sich die Teilnehmer das notwendige Aufbauwissen in den drei Kernbereichen Organisation, Information und Kommunikation an.
Informationsrechte und Datenschutz
- Inhalt der gesetzlichen Informationsrechte des BR
- Zurverfügungstellung von Unterlagen – Anforderungen an ein Datenschutzkonzept
- Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des BR
- Das „Monatsgespräch“ nach § 74 BetrVG – wer nimmt teil?
Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 79 BetrVG
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönliche Geheimnisse schützen
- Umfang und Dauer der Geheimhaltung
- Haftung bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten
Beauftragung von Sachverständigen und Beratern zur Unterstützung des Betriebsrats
- Wann können Sachverständige, Berater oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden?
- Was muss bei der Beauftragung beachtet werden? Persönliche Haftung vermeiden!
Organisation der Betriebsratsarbeit
- Aufteilung der Arbeit im Betriebsrat
- Aufstellen eines Arbeitsplans
- Delegation von Aufgaben oder selbstständige Erledigung
- Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb des Gremiums
Zusammenarbeit mit Betriebsausschuss, GBR & Co.
- Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse
- Aufgaben und Zuständigkeiten des GBR/KBR
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG
Information und Kommunikation gegenüber der Belegschaft
- Sprechstunden des BR
- Betriebsbegehungen und Mitarbeiterbefragungen
- Erfolgreiche Gestaltung und Durchführung von Betriebsversammlungen
Unterstützung der Arbeitnehmer
- Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
- Hinzuziehung von BR-Mitgliedern bei Einsichtnahme in die Personalakte
- Beteiligung des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Sprechstunden und Betriebsversammlungen organisieren
- Zusammenarbeit mit GBR, KBR & Co.
- Richtige Beauftragung von Sachverständigen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hotel Halm Konstanz | ||
Bahnhofplatz 6, 78462 Konstanz / Bodensee
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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259,73 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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119,90 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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79,78 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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