Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1
Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Betriebsratsvorsitze und ihre Stellvertreter haben durch ihre Sonderstellung im Betriebsratsgremium besondere Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen der Beschlüsse, trägt die Verantwortung für die allgemeine Geschäftsführung des Betriebsrats und leitet dessen Sitzungen. Er führt die Vorbesprechungen mit dem Arbeitgeber und übernimmt Führungsaufgaben im Gremium. Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1“
erhalten Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter das nötige Handwerkszeug, um sich mit ihren Aufgaben, ihrer Stellung und insbesondere auch ihren Rechten vertraut zu machen.
Die Rolle und Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
- Wahl und Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Vertreter des BR – Führung der laufenden Geschäfte
- Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen
- Führen der laufenden Geschäfte
Der richtige Betriebsratsbeschluss
- Die richtige Ladung zur BR-Sitzung – Rechtzeitigkeit, Form, Verhinderung
- Anforderungen an die Häufigkeit der Sitzung und Tagesordnung
- Ladung des richtigen Ersatzmitglieds
- Wirksame Beschlussfassung und Rechtsfolgen unwirksamer Beschlüsse
- Protokoll erstellen
- BR-Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz
Anforderungen an eine wirksame Geschäftsordnung des Betriebsrats
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
- Verpflichtende Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen
Ausstattung des Betriebsrats
- Anspruch auf ein Betriebsratsbüro und eine eigene Bürokraft?
- Erforderliche Ausstattung mit PC, Internet, Handy und Fachliteratur
- Ausstattung für Video- und Telefonkonferenzen
Freistellungen für Betriebsratstätigkeit
- Ab- und Rückmeldung des BR-Mitglieds
- Geltendmachung von Freizeitausgleichsansprüchen/Reisezeiten
- Freistellungen nach § 38 BetrVG
Schutz des Betriebsratsgremiums und seiner Mitglieder
- Schutz vor Behinderung der BR-Arbeit
- Kündigungsschutz und Versetzungsschutz der BR-Mitglieder
Finanzielle und berufliche Entwicklung eines Betriebsratsmitglieds
- Keine Benachteiligung: berufliche Entwicklung und Vergütung
- Vorliegen und Folgen einer Begünstigung
Anspruch auf Betriebsratsschulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderliche Schulungen des BR
- Vergütung von Schulungszeiten
- Reisezeiten und Übernahme der Schulungskosten
- Vom BR-Beschluss bis zur Anmeldung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Wirksame Beschlüsse fassen und Geschäftsordnung erstellen
- Erforderliche Ausstattung des Betriebsrats
- Freistellung und Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern
- Schutz vor Benachteiligung und Kündigung

Betriebsratsvorsitze und ihre Stellvertreter haben durch ihre Sonderstellung im Betriebsratsgremium besondere Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen der Beschlüsse, trägt die Verantwortung für die allgemeine Geschäftsführung des Betriebsrats und leitet dessen Sitzungen. Er führt die Vorbesprechungen mit dem Arbeitgeber und übernimmt Führungsaufgaben im Gremium. Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1“
erhalten Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter das nötige Handwerkszeug, um sich mit ihren Aufgaben, ihrer Stellung und insbesondere auch ihren Rechten vertraut zu machen.
Die Rolle und Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
- Wahl und Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Vertreter des BR – Führung der laufenden Geschäfte
- Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen
- Führen der laufenden Geschäfte
Der richtige Betriebsratsbeschluss
- Die richtige Ladung zur BR-Sitzung – Rechtzeitigkeit, Form, Verhinderung
- Anforderungen an die Häufigkeit der Sitzung und Tagesordnung
- Ladung des richtigen Ersatzmitglieds
- Wirksame Beschlussfassung und Rechtsfolgen unwirksamer Beschlüsse
- Protokoll erstellen
- BR-Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz
Anforderungen an eine wirksame Geschäftsordnung des Betriebsrats
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
- Verpflichtende Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen
Ausstattung des Betriebsrats
- Anspruch auf ein Betriebsratsbüro und eine eigene Bürokraft?
- Erforderliche Ausstattung mit PC, Internet, Handy und Fachliteratur
- Ausstattung für Video- und Telefonkonferenzen
Freistellungen für Betriebsratstätigkeit
- Ab- und Rückmeldung des BR-Mitglieds
- Geltendmachung von Freizeitausgleichsansprüchen/Reisezeiten
- Freistellungen nach § 38 BetrVG
Schutz des Betriebsratsgremiums und seiner Mitglieder
- Schutz vor Behinderung der BR-Arbeit
- Kündigungsschutz und Versetzungsschutz der BR-Mitglieder
Finanzielle und berufliche Entwicklung eines Betriebsratsmitglieds
- Keine Benachteiligung: berufliche Entwicklung und Vergütung
- Vorliegen und Folgen einer Begünstigung
Anspruch auf Betriebsratsschulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderliche Schulungen des BR
- Vergütung von Schulungszeiten
- Reisezeiten und Übernahme der Schulungskosten
- Vom BR-Beschluss bis zur Anmeldung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Wirksame Beschlüsse fassen und Geschäftsordnung erstellen
- Erforderliche Ausstattung des Betriebsrats
- Freistellung und Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern
- Schutz vor Benachteiligung und Kündigung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
|
1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hotel EDELWEISS Berchtesgaden | ||
Maximilianstraße 2, 83471 Berchtesgaden / Königssee
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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245,94 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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111,23 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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87,88 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Dieses Seminar ist für alle Vorsitzenden und Stellvertreter erforderlich!
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