Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1
Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Betriebsratsvorsitze und ihre Stellvertreter haben durch ihre Sonderstellung im Betriebsratsgremium besondere Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen der Beschlüsse, trägt die Verantwortung für die allgemeine Geschäftsführung des Betriebsrats und leitet dessen Sitzungen. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen: umso wichtiger, dass er fundiertes Wissen über die Arbeit des Betriebsrats hat! Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1“
erhalten Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter das nötige Handwerkszeug, um sich mit ihren Aufgaben, ihrer Stellung und insbesondere auch ihren Rechten vertraut zu machen.
Die Rolle und Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
- Wahl und Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Vertreter des Betriebsrats: Was ist umfasst?
- Führung der laufenden Geschäfte
- Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen für das Gremium
Als Vorsitzender rechtssicher durch die Sitzung führen
- Die richtige Ladung zur BR-Sitzung durch den Vorsitzenden
- Wie oft muss der Vorsitzende eine Sitzung einberufen und was muss auf die Tagesordnung?
- Ladung des richtigen Ersatzmitglieds bei Verhinderung
- Wirksame Beschlussfassung und Rechtsfolgen unwirksamer Beschlüsse
- Aussagekräftige und inhaltlich richtige Protokolle erstellen
- BR-Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz
Anforderungen an eine wirksame Geschäftsordnung des Betriebsrats
- Bedeutung der Geschäftsordnung für die Arbeit des Vorsitzenden
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
Ausstattung des Betriebsrats
- Bedeutung der Geschäftsordnung für die Arbeit des Vorsitzenden
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
Freistellungen für Betriebsratstätigkeit
- Ab- und Rückmeldung des BR-Mitglieds
- Geltendmachung von Freizeitausgleichsansprüchen/Reisezeiten
- Freistellungen nach § 38 BetrVG
Schutz des Betriebsratsgremiums und seiner Mitglieder
- Schutz vor Behinderung der BR-Arbeit
- Kündigungsschutz und Versetzungsschutz der BR-Mitglieder
- Keine Benachteiligung: berufliche Entwicklung und Vergütung
- Vorliegen und Folgen einer Begünstigung
- Besonderer Bezug zum Amt des Vorsitzenden
Anspruch auf Betriebsratsschulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderliche Schulungen für Vorsitzende
- Welche Schulungen sind für andere BR-Mitglieder erforderlich?
- Vergütung, Reisezeiten und Übernahme der Schulungskosten
- Vom BR-Beschluss bis zur Anmeldung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
- Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
- Erforderliche Ausstattung und Schulungsanspruch des Betriebsrats
- Freistellung und Schutz der Betriebsratsmitglieder
Betriebsratsvorsitze und ihre Stellvertreter haben durch ihre Sonderstellung im Betriebsratsgremium besondere Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen der Beschlüsse, trägt die Verantwortung für die allgemeine Geschäftsführung des Betriebsrats und leitet dessen Sitzungen. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen: umso wichtiger, dass er fundiertes Wissen über die Arbeit des Betriebsrats hat! Im Seminar „Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1“
erhalten Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter das nötige Handwerkszeug, um sich mit ihren Aufgaben, ihrer Stellung und insbesondere auch ihren Rechten vertraut zu machen.
Die Rolle und Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
- Wahl und Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Vertreter des Betriebsrats: Was ist umfasst?
- Führung der laufenden Geschäfte
- Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen für das Gremium
Als Vorsitzender rechtssicher durch die Sitzung führen
- Die richtige Ladung zur BR-Sitzung durch den Vorsitzenden
- Wie oft muss der Vorsitzende eine Sitzung einberufen und was muss auf die Tagesordnung?
- Ladung des richtigen Ersatzmitglieds bei Verhinderung
- Wirksame Beschlussfassung und Rechtsfolgen unwirksamer Beschlüsse
- Aussagekräftige und inhaltlich richtige Protokolle erstellen
- BR-Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenz
Anforderungen an eine wirksame Geschäftsordnung des Betriebsrats
- Bedeutung der Geschäftsordnung für die Arbeit des Vorsitzenden
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
Ausstattung des Betriebsrats
- Bedeutung der Geschäftsordnung für die Arbeit des Vorsitzenden
- Wie wird eine Geschäftsordnung beschlossen?
- Inhalt und Geltungsdauer der Geschäftsordnung?
Freistellungen für Betriebsratstätigkeit
- Ab- und Rückmeldung des BR-Mitglieds
- Geltendmachung von Freizeitausgleichsansprüchen/Reisezeiten
- Freistellungen nach § 38 BetrVG
Schutz des Betriebsratsgremiums und seiner Mitglieder
- Schutz vor Behinderung der BR-Arbeit
- Kündigungsschutz und Versetzungsschutz der BR-Mitglieder
- Keine Benachteiligung: berufliche Entwicklung und Vergütung
- Vorliegen und Folgen einer Begünstigung
- Besonderer Bezug zum Amt des Vorsitzenden
Anspruch auf Betriebsratsschulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderliche Schulungen für Vorsitzende
- Welche Schulungen sind für andere BR-Mitglieder erforderlich?
- Vergütung, Reisezeiten und Übernahme der Schulungskosten
- Vom BR-Beschluss bis zur Anmeldung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
- Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
- Erforderliche Ausstattung und Schulungsanspruch des Betriebsrats
- Freistellung und Schutz der Betriebsratsmitglieder
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
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1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Hotel EDELWEISS Berchtesgaden | ||
|
Maximilianstraße 2, 83471 Berchtesgaden / Königssee
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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265,24 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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119,97 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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89,16 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Dieses Seminar ist für alle Vorsitzenden und Stellvertreter erforderlich!
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