Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)

Zusammenarbeit der SBV mit Integrationsamt und Rehaträgern

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Kennung
1635/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wismar
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Die SBV ist zudem häufig beratend für die Kollegen ansprechbar. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine zielführende Gesprächsführung und Beratung der der SBV organisiert werden kann.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung

Themenplan

Überblick: Aufgaben von Integratiosämtern und Rehaträgern

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen und Assistenzleistungen beantragen
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
  • Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
  • Digitale Barrierefreiheit im Fokus

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit der SBV mit externen Stellen
  • Wie erfolgt die Beantragung?
  • Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen

Beratung durch die Vertrauensperson

  • Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
  • Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
  • Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
  • Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
  • Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
  • Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
aas Seminare – aas-Blog – SBV-3 Seminare und andere Fortbildungen für den Betriebsrat bietet die aas. Jetzt das Seminarprogramm entdecken! Seminar
Kennung
1635/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wismar
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 19.04.2027
15:00
Ende
Fr. 23.04.2027
12:30

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Die SBV ist zudem häufig beratend für die Kollegen ansprechbar. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine zielführende Gesprächsführung und Beratung der der SBV organisiert werden kann.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung

Themenplan

Überblick: Aufgaben von Integratiosämtern und Rehaträgern

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen und Assistenzleistungen beantragen
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
  • Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
  • Digitale Barrierefreiheit im Fokus

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit der SBV mit externen Stellen
  • Wie erfolgt die Beantragung?
  • Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen

Beratung durch die Vertrauensperson

  • Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
  • Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
  • Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
  • Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
  • Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
  • Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
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Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Park Inn by Radisson Wismar
Alter Holzhafen 28, 23966 Wismar
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
264,46 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
148,12 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
107,66 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Bitte beachten!

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.


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§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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  • Auch in schwierigen Situationen ruhig, souverän und überzeugend bleiben.
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