Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)
Zusammenarbeit der SBV mit Integrationsamt und Rehaträgern
Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Die SBV ist zudem häufig beratend für die Kollegen ansprechbar. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine zielführende Gesprächsführung und Beratung der der SBV organisiert werden kann.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung
Themenplan
Überblick: Aufgaben von Integratiosämtern und Rehaträgern
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen und Assistenzleistungen beantragen
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
- Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
- Digitale Barrierefreiheit im Fokus
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Zusammenarbeit der SBV mit externen Stellen
- Wie erfolgt die Beantragung?
- Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen
Beratung durch die Vertrauensperson
- Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
- Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
- Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
- Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
- Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
- Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
Seminar
Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Die SBV ist zudem häufig beratend für die Kollegen ansprechbar. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine zielführende Gesprächsführung und Beratung der der SBV organisiert werden kann.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung
Themenplan
Überblick: Aufgaben von Integratiosämtern und Rehaträgern
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen und Assistenzleistungen beantragen
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
- Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
- Digitale Barrierefreiheit im Fokus
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Zusammenarbeit der SBV mit externen Stellen
- Wie erfolgt die Beantragung?
- Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen
Beratung durch die Vertrauensperson
- Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
- Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
- Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
- Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
- Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
- Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Park Inn by Radisson Wismar | ||
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Alter Holzhafen 28, 23966 Wismar
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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264,46 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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148,12 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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107,66 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben
Weitere Termine (5)
Datum
Ort
Kennung
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Berchtesgaden
4231/2027
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