Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 (SBV 2)

So gehen Sie den betrieblichen Alltag richtig an!

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Kennung
4228/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
ON TOP

Besuch beim Sozialgericht

Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Der Weg zum Sozialgericht
  • Checklisten und Muster für den SBV-Alltag

Themenplan

Basics zum Umgang mit Gesetzestexten

  • Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch

Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV

  • Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
  • §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Einstellungsverfahren  

Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV

  • Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV

Kündigung schwerbehinderter Menschen

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter – aktuelle Urteile
  • Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
  • Checklisten und Muster für die Stellungnahme der SBV
  • Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Praktisches zur Inklusionsvereinbarung

  • Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Inhalte und Beispiele einer Inklusionsvereinbarung
  • Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten

Der Weg zum Sozialgericht

  • Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
  • Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
  • Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten

Besuch beim Sozialgericht

631 SBV 2 Pb Seminar
Kennung
4228/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 12.10.2026
15:00
Ende
Fr. 16.10.2026
12:30
ON TOP

Besuch beim Sozialgericht

Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Der Weg zum Sozialgericht
  • Checklisten und Muster für den SBV-Alltag

Themenplan

Basics zum Umgang mit Gesetzestexten

  • Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch

Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV

  • Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
  • §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Einstellungsverfahren  

Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV

  • Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV

Kündigung schwerbehinderter Menschen

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter – aktuelle Urteile
  • Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
  • Checklisten und Muster für die Stellungnahme der SBV
  • Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Praktisches zur Inklusionsvereinbarung

  • Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Inhalte und Beispiele einer Inklusionsvereinbarung
  • Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten

Der Weg zum Sozialgericht

  • Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
  • Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
  • Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten

Besuch beim Sozialgericht

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Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Courtyard by Marriott Hamburg City
Adenauerallee 52, 20097 Hamburg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
245,32 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
109,30 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,35 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

 

Übrigens:

Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)


PDF Download
§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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