Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1 (SBV 1)

Grundlagenwissen für die Schwerbehindertenvertretung

Kennung
1611/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Betrieb, steht ihnen beratend zur Seite und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen. Die Vertrauensperson ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, dort Anträge zu stellen usw. Um alle Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen zu können, benötigen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen umfangreiches Fachwissen. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Grundlagen des Schwerbehindertenrechts sowie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten der SBV.

Der professionelle Start in die Amtszeit

  • Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter
  • Wer sind meine Ansprechpartner?
  • Woher bekomme ich die Information, wer schwerbehindert ist?
  • Checklisten für den Start als SBV

Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter

  • Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer?
  • Wen kann ich um Rat fragen?
  • Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde etc.
  • Freistellung für die Tätigkeit als Vertrauensperson
  • Informationen für die Kollegen erstellen
  • Die SBV Ansprechpartner

Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter

  • Mein Schulungsanspruch – Hilfestellung bei der Durchsetzung
  • Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson?
  • Was passiert, wenn ich mal nicht da bin?
  • Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit
  • Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson

Fragen rund um die Schwerbehinderung

  • Grad der Behinderung (GdB) – was bedeutet das?
  • Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
  • Berechnung eines Gesamt-GdB – Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche usw.
  • Wie unterstütze ich bei der Antragstellung?
  • Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung

Übersicht über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

  • Für wen die Schwerbehindertenvertretung zuständig ist 
  • Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein?
  • Unterrichtungs- und Anhörungsrechte 
  • Schwerbehindertenvertretung und BEM 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
  • Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Basics des speziellen Rechts für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
  • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
630 SBV 1 Pb
Kennung
1611/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 13.04.2026
15:00
Ende
Fr. 17.04.2026
12:30

Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Betrieb, steht ihnen beratend zur Seite und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen. Die Vertrauensperson ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, dort Anträge zu stellen usw. Um alle Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen zu können, benötigen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen umfangreiches Fachwissen. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Grundlagen des Schwerbehindertenrechts sowie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten der SBV.

Der professionelle Start in die Amtszeit

  • Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter
  • Wer sind meine Ansprechpartner?
  • Woher bekomme ich die Information, wer schwerbehindert ist?
  • Checklisten für den Start als SBV

Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter

  • Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer?
  • Wen kann ich um Rat fragen?
  • Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde etc.
  • Freistellung für die Tätigkeit als Vertrauensperson
  • Informationen für die Kollegen erstellen
  • Die SBV Ansprechpartner

Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter

  • Mein Schulungsanspruch – Hilfestellung bei der Durchsetzung
  • Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson?
  • Was passiert, wenn ich mal nicht da bin?
  • Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit
  • Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson

Fragen rund um die Schwerbehinderung

  • Grad der Behinderung (GdB) – was bedeutet das?
  • Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
  • Berechnung eines Gesamt-GdB – Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche usw.
  • Wie unterstütze ich bei der Antragstellung?
  • Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB
  • Schwerbehinderung und Gleichstellung

Übersicht über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

  • Für wen die Schwerbehindertenvertretung zuständig ist 
  • Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein?
  • Unterrichtungs- und Anhörungsrechte 
  • Schwerbehindertenvertretung und BEM 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
  • Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Basics des speziellen Rechts für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
  • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
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mit Kollegenrabatt ab 1190,- €
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Hollywood Media Hotel Berlin
Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
219,32 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
112,39 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,75 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens:

Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)

Bitte beachten:

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.


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§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalrat-Formular – Mitteilung an Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung

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