Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1 (SBV 1)
Grundlagenwissen für die Schwerbehindertenvertretung
Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Betrieb, steht ihnen beratend zur Seite und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen. Die Vertrauensperson ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, dort Anträge zu stellen usw. Um alle Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen zu können, benötigen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen umfangreiches Fachwissen. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Grundlagen des Schwerbehindertenrechts sowie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten der SBV.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
- Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Basics des speziellen Rechts für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
- Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Themenplan
Der professionelle Start in die Amtszeit
- Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter
- Wer sind meine Ansprechpartner?
- Informationsrechte der SBV im Überblick
- Checklisten für den Start als SBV
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
- Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer?
- Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde
- Freistellung für die Tätigkeit als Vertrauensperson
- Informationen für die Kollegen erstellen
- Die SBV als Ansprechpartner
Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter
- Mein Schulungsanspruch – Hilfestellung bei der Durchsetzung
- Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson?
- Stellvertreter der Vertrauensperson – Hinzuziehung und Vertretung
- Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit
- Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson
Fragen rund um die Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung (GdB) – was bedeutet das?
- Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
- Berechnung eines Gesamt-GdB – Beispiele aus der Rechtsprechung
- Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
- Wie unterstütze ich bei der Antragstellung?
- Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB
- Schwerbehinderung und Gleichstellung
Übersicht über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein?
- Unterrichtungs- und Anhörungsrechte
- Schwerbehindertenvertretung und BEM
Seminar
Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in den Betrieb, steht ihnen beratend zur Seite und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen. Die Vertrauensperson ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, dort Anträge zu stellen usw. Um alle Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen zu können, benötigen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen umfangreiches Fachwissen. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Grundlagen des Schwerbehindertenrechts sowie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten der SBV.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
- Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Basics des speziellen Rechts für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
- Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Themenplan
Der professionelle Start in die Amtszeit
- Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter
- Wer sind meine Ansprechpartner?
- Informationsrechte der SBV im Überblick
- Checklisten für den Start als SBV
Die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
- Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer?
- Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde
- Freistellung für die Tätigkeit als Vertrauensperson
- Informationen für die Kollegen erstellen
- Die SBV als Ansprechpartner
Basiswissen für jeden Schwerbehindertenvertreter
- Mein Schulungsanspruch – Hilfestellung bei der Durchsetzung
- Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson?
- Stellvertreter der Vertrauensperson – Hinzuziehung und Vertretung
- Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit
- Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson
Fragen rund um die Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung (GdB) – was bedeutet das?
- Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
- Berechnung eines Gesamt-GdB – Beispiele aus der Rechtsprechung
- Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
- Wie unterstütze ich bei der Antragstellung?
- Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB
- Schwerbehinderung und Gleichstellung
Übersicht über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein?
- Unterrichtungs- und Anhörungsrechte
- Schwerbehindertenvertretung und BEM
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1299,- € | |
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1. Teilnehmer
|
1399,- €
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2. Teilnehmer
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1349,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1299,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Mercure Hotel Dortmund Centrum | ||
|
Olpe 2, 44135 Dortmund
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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229,14 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
108,40 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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81,53 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben
Weitere Termine (51)
Datum
Ort
Kennung
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Frankfurt am Main
5027/2026
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Bad Dürkheim
0825/2027
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Berchtesgaden
0937/2027
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Ostseebad Scharbeutz
1030/2027
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Prien am Chiemsee
1438/2027
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Ostseebad Sellin / Rügen
1538/2027
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Bad Wildungen
1539/2027
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Frankfurt am Main
1634/2027
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Berchtesgaden
2330/2027
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Ostseebad Heringsdorf / Usedom
2628/2027
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Timmendorfer Strand
3829/2027
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Berchtesgaden
4034/2027
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