Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1 (SBV 1)
Grundlagenwissen für die Schwerbehindertenvertretung
Seminarfakten
Kennung | 4827/2022 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Beginn | Montag 28.11.2022 - 15:00 Uhr | ||||||
Ende | Freitag 02.12.2022 - 12:30 Uhr | ||||||
Hotel |
Country Hotel Timmendorfer Strand Strandallee 136 -140, 23669 Timmendorfer Strand |
||||||
Hotelpreise pro Person und Nacht zzgl. MwSt |
|
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1040,- € |
1. Teilnehmer | 1090,- € |
2. Teilnehmer | 1040,- € |
weitere Teilnehmer | 1040,- € |
- Wie ein professioneller Start in die Amtszeit gelingt
- Erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Basics des speziellen Rechts für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Die Rechtsfragen zum Grad der Behinderung (GdB)
- Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Seminarinhalte
Vorstellen als Schwerbehindertenvertreter / Wer sind meine Ansprechpartner? / Woher bekomme ich die Information, wer schwerbehindert ist?
Die Vertrauensperson als Einzelkämpfer? / Wen kann ich um Rat fragen? / Organisation der Arbeit: Büro, Sprechstunde etc. / Die SBV als Kummerkasten – wie reagiere ich, wenn mich nicht-schwerbehinderte Arbeitnehmer um Rat fragen?
Mein Schulungsanspruch – Hilfestellung bei der Durchsetzung / Wie weit reicht meine Kompetenz als Vertrauensperson? / Was passiert, wenn ich mal nicht da bin? / Anspruch auf Reduzierung der Arbeitsmenge bei SBV-Tätigkeit / Mein besonderer Kündigungsschutz als Vertrauensperson
Grad der Behinderung (GdB) – was bedeutet das? / Welche Krankheiten führen zu welchem GdB? / Berechnung eines Gesamt-GdB – Beispiele aus der Rechtsprechung / Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche usw. / Wie unterstütze ich bei der Antragstellung? / Verteidigung des GdB: Verfahren bei Herabsetzung des GdB / Für wen die Schwerbehindertenvertretung zuständig ist / Schwerbehinderung und Gleichstellung / Schwerbehindertenvertretung und BEM
Überwachungspflicht der SBV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen usw. ein? / Behandlung von Beschwerden?
Formulare
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt innerhalb eines Unternehmens die Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeiter. Nach einer SBV-Wahl ist die Vertrauensperson der Schwerbehinderten in der Pflicht und steht vor der Herausforderung, ihre Interessengemeinschaft bestmöglich zu vertreten. In unseren Seminaren für die Schwerbehindertenvertretung können Sie sich das notwendige Wissen aneignen. In den SBV-Seminaren „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“ erlernen Sie die Grundlagen, die für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung wichtig sind. Hochkarätige, erfahrene Experten vermitteln die Inhalte in kleinen Gruppen anhand vieler Übungen und Praxisbeispiele und geben konkrete Tipps für den Arbeitsalltag.
Seminare für den professionellen Start als Schwerbehindertenvertretung
Nach einer SBV-Wahl kommt auf die gewählte Person viel Neues zu. Um professionell in die Amtszeit zu starten, lernen Sie in den SBV-Seminaren „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 1“, wie Sie sich als Schwerbehindertenvertreter vorstellen, wer Ihre Ansprechpartner sind und woher Sie die notwendigen Informationen bekommen, um festzustellen, wer im Unternehmen schwerbehindert oder gleichgestellt ist. In unseren Seminaren für die Schwerbehindertenvertretung erhalten Sie auch hilfreiche Tipps rund um die effektive Gestaltung der alltäglichen Arbeit, wie beispielsweise die Organisation von Büro und Sprechstunden. Rechtliches Basiswissen wird in unseren SBV-Seminaren selbstverständlich auch vermittelt, beispielsweise wie Ihr Schulungsanspruch und wie Ihr Kündigungsschutz als Vertrauensperson ausgestaltet sind. Zudem werden alle Fragen rund um den Begriff „Schwerbehinderung“ geklärt. Dazu informieren unsere Experten in den SBV-Seminaren über den unterschiedlichen Grad der Behinderung und welche Krankheiten diesen bedingen. Sie lernen, wie der Gesamtgrad der Behinderung berechnet wird und wie sich dieser auf Steuern, Rente etc. auswirkt. Ebenfalls lernen Sie Näheres über Ihre Aufgaben, wie beispielsweise die Überwachungspflicht hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen etc.
Sie haben Fragen zu den SBV-Seminaren oder zur SBV-Wahl? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne, auch zu unseren Fortbildungen für den Betriebsrat. Sie haben Fragen zu den SBV-Seminaren oder zur SBV-Wahl? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne, auch zu unseren Fortbildungen für den Betriebsrat.
Rufen Sie uns an