Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Sicher durch die Wahl begleitet
- Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten – Vorbereitung und Ablauf
- Kenntnis der Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Formvorschriften und Fristen einhalten
- Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen / Betriebsbegriff / Betriebszusammenfassung und -teilung / Wahlberechtigung und Wählbarkeit / Die Auswahl des richtigen Wahlverfahrens
Die Rolle der SBV, des BR oder Personalrats, der Wahlberechtigten oder des Integrationsamtes im förmlichen und vereinfachten Wahlverfahren
Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Wahl / Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
Einladung zur Wahlversammlung / Vorbereitung und Ablauf der Wahlversammlung
Aufstellen der Wählerliste / Woher kommen die Daten für die Liste? / Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste
Zeitpunkt des Erlasses / Erstellen des Wahlausschreibens als Aufgabe des Wahlvorstands / Zwingender Inhalt des Wahlausschreibens / Bekanntgabe des Wahlausschreibens
Erstellen des Wahlvorschlags / Anzahl der Stützunterschriften
Wahlzeitraum bzw. Wahltermin / Stimmabgabe und Wahlvorgang / Stimmauszählung und Wahlniederschrift / Kosten der Wahl
Formulare
Seminarfakten
Mo. 10:00 – Di. 17:00 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX |
|
mit Kollegenrabatt | ab 740,- € |
1. Teilnehmer | 790,- € |
2. Teilnehmer | 740,- € |
weitere Teilnehmer | 740,- € |
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

SBV: Das 1x1 für die Schwerbehindertenfeststellung
Nach der SBV-Wahl ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, die Interessen der schwerbehinderten und der ihnen gleichgestellten Mitarbeiter zu vertreten. Dazu gehört unter anderem, die besonderen Belange dieser Interessengruppe im Betriebsrat und beim Arbeitgeber durchzusetzen, die betriebliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern sowie auf die Umsetzung geltender Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zu achten. Selbstverständlich aber gehören auch die Beratung und Unterstützung einzelner Mitarbeiter dazu, insbesondere wenn es um die Feststellung einer Schwerbehinderung oder um Anträge zur Gleichstellung geht. Das SBV-Seminar „Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung“ vermittelt Ihnen die gesetzlichen Regelungen zur Feststellung einer Schwerbehinderung bis hin zu einem Überblick, wie die sich die Schwerbehinderung im Arbeitsleben auswirkt. Die Seminare für die Schwerbehindertenvertretung werden in Kleingruppen von erfahrenen Experten abgehalten – für ein intensives und individuelles Lernen.
Inhalte der SBV-Betriebsrat-Fortbildung „Das 1x1 der Schwerbehindertenfeststellung“
Nach der SBV-Wahl kommen auf die Vertrauensperson der Schwerbehinderten viele Aufgaben zu – zu den Aufgaben gehört es, sich Wissen über die Schwerbehindertenfeststellung und das entsprechende Verfahren anzueignen. Zu den Inhalten der SBV-Seminare gehören beispielsweise die gesetzlichen Definitionen und Regelungen hinsichtlich schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Erlernen können Sie in diesem SBV-Seminar, wie die Schwerbehinderung festgestellt wird und unter welchen Voraussetzungen eine Gleichstellung erfolgt. Es wird geklärt, wie und wo ein Antrag gestellt wird, wie mit dem Bescheid des Versorgungsamts umgegangen wird und was bei Nichtanerkennung bzw. Entziehung der Anerkennung getan werden kann. Praxisbeispiele verdeutlichen innerhalb dieser SBV-Seminare Einzelheiten der sozialmedizinischen Bewertung. In den Betriebsrat-Seminaren wird zudem ein Überblick über die Auswirkungen der Schwerbehinderung im Arbeitsleben gegeben, von der Einstellung über die Arbeitsbedingungen bis hin zum Sonderkündigungsschutz. Abschließend wird in der Fortbildung geklärt, welche Aufgaben die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat in Bezug auf Schwerbehinderte haben.
Alle Informationen zu Wahl der SBV finden Sie hier!
Rufen Sie uns an