Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 (SBV 2)
So gehen Sie den betrieblichen Alltag richtig an!
- Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Der Weg zum Sozialgericht
Seminarinhalte
Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch
Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat / Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird / Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten / §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch / Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern / Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter / Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts / Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab / Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung / Ausarbeiten einer solchen Vereinbarung im Rahmen eines Rollenspiels / Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten
Antragsverfahren – Widerspruch – Klage / Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“ / Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
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mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € |
1. Teilnehmer | 1490,- € |
2. Teilnehmer | 1440,- € |
weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2
Nach einer SBV-Wahl kommen auf den Schwerbehindertenvertreter viele neue Aufgaben zu, deswegen bieten wir verschiedene SBV-Seminare an. In den Seminaren für die Schwerbehindertenvertretung „Die Vertretung der Schwerbehinderten – Teil 2“ geht es darum, wie Sie den betrieblichen Alltag am besten gestalten. Wie alle anderen Betriebsrat-Seminare werden auch diese Weiterbildungen von erfahrenen Referenten in Kleingruppen gehalten. Die Experten erläutern die Inhalte anhand vieler Übungen und Praxisbeispiele und gehen auf individuelle Fragen ein.
Inhalte der Seminare für die Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Nach einer SBV-Wahl kommen auf die Vertrauensperson viele Pflichten und Herausforderungen zu. In den SBV-Seminaren werden zunächst die Basiskenntnisse hinsichtlich des Umgangs mit Gesetzestexten vermittelt. Anschließend wird erklärt, wie die Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung von Mitarbeitern beteiligt werden muss. Ein weiterer wichtiger Programmpunkt ist die Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters rund um das Thema Kündigung. So besteht beispielsweise bei Schwerbehinderten ein besonderer Kündigungsschutz. Die Experten unserer Seminare für die Schwerbehindertenvertretung erklären, wie das Kündigungsverfahren inklusive der Zustimmung des Integrationsamtes abläuft und welche Besonderheiten und Zuständigkeiten generell zu beachten sind. Inhalte dieser SBV-Seminare sind auch praktische Hinweise zur Integrationsvereinbarung, unter anderem, wie eine Integrationsvereinbarung verhandelt und abgeschlossen wird. Vor dem Besuch des Sozialgerichts wird das Verfahren vor dem Sozialgericht besprochen. Das Antragsverfahren, das Einlegen von Widerspruch und die Klage selbst werden dargestellt – und wie Sie am besten mit „Antrag abgelehnt“ umgehen. Der Einsatz von Rechtsmitteln, die Berechnung von einzuhaltenden Fristen und entsprechende Zuständigkeiten werden in den Seminaren für die Schwerbehindertenvertretung ebenfalls geklärt.
Sie haben Fragen zu unseren SBV-Seminaren, zur SBV-Wahl oder einer anderen Fortbildung für den Betriebsrat? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne.
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