Fresh Up SBV
Auffrischung für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung
Seminarfakten
Kennung | 3820/2023 | ||||||
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Beginn | Montag 18.09.2023 - 15:00 Uhr | ||||||
Ende | Freitag 22.09.2023 - 12:30 Uhr | ||||||
Hotel |
Bellevue Rheinhotel Rheinallee 41, 56154 Boppard am Rhein |
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Hotelpreise pro Person und Nacht zzgl. MwSt |
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Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € |
1. Teilnehmer | 1490,- € |
2. Teilnehmer | 1440,- € |
weitere Teilnehmer | 1390,- € |
- Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
- Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
- Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
- Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
- Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
Seminarinhalte
Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt? / Welche Krankheiten führen zu welchem GdB? / Berechnung des Gesamt-GdB / Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche / Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung / Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen? / Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?
Wer ist für die Gleichstellung zuständig? / Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab? / Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren / Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?
Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung / Schutz durch das AGG
Rechtsstellung der SBV / Vertretung im Verhinderungsfall / Anspruch auf Bürokraft / Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder / Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder
Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung / Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird / Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch / Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten / Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter / Zustimmung des Integrationsamts / Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter / Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Formulare
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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