Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 1 (JAV)
Für einen optimalen Start in die neue Amtszeit
- So funktioniert die JAV-Arbeit: von der Beschlussfassung bis zur Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV und ihrer Mitglieder
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: So klappt's!
- Schweigen ist Silber, Reden ist Gold: So funktioniert die Kommunikation in der JAV und mit dem Betriebsrat
Seminarinhalte
Was kann die JAV bewegen? Überblick über Eure Aufgaben / Hält der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ein? / Euer Unterrichtungsanspruch: Wer nicht fragt, bleibt dumm.
Die Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters der JAV / Sitzungen der JAV: Von der Ladung bis zur Beschlussfassung / Wann muss das Ersatzmitglied geladen werden? / So leitest Du die JAV-Sitzung professionell / Was gilt für Telefon- und Videokonferenzen? / Kosten und Sachaufwand der JAV / Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Zweck, Nutzen für die JAV / Gesprächsführung in der Sprechstunde / Die Jugend- und Auszubildendenversammlung: Rechtsgrundlagen / So präsentiert Ihr Eure Arbeit!
Ehrenamtliche Tätigkeit, Kündigungsschutz / Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich / Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot / Teilnahme an Schulungsveranstaltungen / Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG
Teilnahmerecht des Betriebsratsvorsitzenden an den JAV-Sitzungen / Die Betriebsratssitzung: vom Teilnahmerecht bis zum Stimmrecht der JAV / Dein Redebeitrag in der Betriebsratssitzung: Wie Du sagst, was Du meinst. / Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats / Teilnahme an Sprechstunden des Betriebsrats / Einfluss der JAV auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung / Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrats: Damit die JAV weiß, was Sache ist!
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 65 Abs. 1 BetrVG |
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mit Kollegenrabatt | ab 990,- € |
1. Teilnehmer | 1090,- € |
2. Teilnehmer | 1040,- € |
weitere Teilnehmer | 990,- € |
Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
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