Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 1

Das erforderliche Basiswissen für die Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Kennung
3615/2023
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Rechtsstellung des Ersatzmitglieds

Schutz der Amtsausübung / Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes / Eingeschränkte Versetzungsbefugnis / Rechtsstellung während des Vertretungsfalls / Abmeldung zur Betriebsratsarbeit / Geheimhaltungspflicht

Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder

Wann liegt ein Verhinderungsfall vor? / Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote / Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder

Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung

Ladung zur Betriebsratssitzung / Mitteilung der Tagesordnung / Video- und Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung / Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung / Das Protokoll der Betriebsratssitzung

Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG

Ordnung des Betriebs / Arbeitszeit und Überstunden / Betriebliche Überwachung / Entgelt und übertarifliche Leistungen

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG / Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts / Beteiligungsrecht bei Kündigungen / Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG / Widerspruch einlegen und Bedenken äußern – Unterschiede und Auswirkungen / Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts / Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
  • Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
  • Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
  • Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
125 Ersatzmitglied Pb Seminar
Kennung
3615/2023
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 04.09.2023
15:00
Ende
Fr. 08.09.2023
12:30

Rechtsstellung des Ersatzmitglieds

Schutz der Amtsausübung / Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes / Eingeschränkte Versetzungsbefugnis / Rechtsstellung während des Vertretungsfalls / Abmeldung zur Betriebsratsarbeit / Geheimhaltungspflicht

Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder

Wann liegt ein Verhinderungsfall vor? / Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote / Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder

Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung

Ladung zur Betriebsratssitzung / Mitteilung der Tagesordnung / Video- und Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung / Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung / Das Protokoll der Betriebsratssitzung

Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG

Ordnung des Betriebs / Arbeitszeit und Überstunden / Betriebliche Überwachung / Entgelt und übertarifliche Leistungen

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG / Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts / Beteiligungsrecht bei Kündigungen / Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG / Widerspruch einlegen und Bedenken äußern – Unterschiede und Auswirkungen / Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts / Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
  • Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
  • Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
  • Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1290,- €
1. Teilnehmer 1390,- €
2. Teilnehmer 1340,- €
Weitere Teilnehmer 1290,- €
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Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 181,83 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 88,87 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 69,33 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Weitere Informationen

Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG

Zu empfehlen für

Ersatzmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Druckversion

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