Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2
Datenschutz im Betrieb praktisch anwenden und verankern
Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.
Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG
Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit
- EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
- Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz
- Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
- Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
- Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister
Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
- Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen
Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken
- „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf Xing, Facebook und Twitter
- Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
- Welche Internetrecherchen sind zulässig?
Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten
- Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
- Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
- Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
- Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests
Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
- Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten des Betriebsrats in der Cloud
- Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
- Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?
So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an
- Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme installieren
- Mitbestimmung umsetzen – Besprechung von Musterbetriebsvereinbarungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
- Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
- Umgang mit Gesundheitsdaten
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
|
1590,- €
|
|
2. Teilnehmer
|
1540,- €
|
|
Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
|
|
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Der Besuch des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben