Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2

Datenschutz im Betrieb praktisch anwenden und verankern

Kennung
4825/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.

Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG

Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit

  • EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
  • Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz

Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz

  • Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
  • Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
  • Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister

Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
  • Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen

Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken

  • „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf LinkedIn, Instagram, Facebook und etc.
  • Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
  • Welche Internetrecherchen sind zulässig?
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch das Unternehmen/Arbeitnehmer (z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit, Employer Branding) 

Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten

  • Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
  • Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
  • Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
  • Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests

Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
  • Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten in der Cloud
  • Sicherer Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an

  • Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme
  • Mitbestimmung umsetzen – Beispiele Musterbetriebsvereinbarungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
  • Umgang mit Gesundheitsdaten
aas – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2 Seminar
Kennung
4825/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 23.11.2026
15:00
Ende
Fr. 27.11.2026
12:30

Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.

Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG

Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit

  • EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
  • Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz

Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz

  • Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
  • Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
  • Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister

Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
  • Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen

Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken

  • „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf LinkedIn, Instagram, Facebook und etc.
  • Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
  • Welche Internetrecherchen sind zulässig?
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch das Unternehmen/Arbeitnehmer (z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit, Employer Branding) 

Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten

  • Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
  • Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
  • Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
  • Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests

Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
  • Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten in der Cloud
  • Sicherer Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an

  • Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme
  • Mitbestimmung umsetzen – Beispiele Musterbetriebsvereinbarungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
  • Umgang mit Gesundheitsdaten
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Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
109,85 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens

Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Es erfüllt auch die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) erneut besucht haben und können dann die Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen.

Ebenfalls mit einigen anderen Veranstaltungen aus der Rubrik „Datenschutz und Digitalisierung“ können Sie anteilige oder die vollen Unterrichtsstunden für die Rezertifizierung sammeln, sofern das bei der Veranstaltung entsprechend vermerkt ist.Zur Übersicht 

 

Bitte beachten:

Der Besuch des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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  • IT-Ausschussmitglieder
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