Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2
Datenschutz im Betrieb praktisch anwenden und verankern
Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer dieses Seminars die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
- Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
- Umgang mit Gesundheitsdaten
Themenplan
Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG
Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit
- EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
- Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz
- Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
- Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
- Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister
Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
- Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen
Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken
- „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf LinkedIn, Instagram, Facebook etc.
- Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
- Welche Internetrecherchen sind zulässig?
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch das Unternehmen/Arbeitnehmer (z. in der Öffentlichkeitsarbeit, Employer Branding)
Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten
- Umgang mit sensiblen Daten, B. im Zusammenhang mit BEM
- Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
- Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
- Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests
Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
- Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten in der Cloud
- Sicherer Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
- Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?
So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an
- Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme
- Mitbestimmung umsetzen – Beispiele Musterbetriebsvereinbarungen
Seminar
Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer dieses Seminars die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
- Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
- Umgang mit Gesundheitsdaten
Themenplan
Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG
Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit
- EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
- Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz
Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz
- Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
- Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
- Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister
Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
- Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
- Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen
Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken
- „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf LinkedIn, Instagram, Facebook etc.
- Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
- Welche Internetrecherchen sind zulässig?
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch das Unternehmen/Arbeitnehmer (z. in der Öffentlichkeitsarbeit, Employer Branding)
Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten
- Umgang mit sensiblen Daten, B. im Zusammenhang mit BEM
- Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
- Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
- Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests
Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
- Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten in der Cloud
- Sicherer Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
- Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?
So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an
- Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme
- Mitbestimmung umsetzen – Beispiele Musterbetriebsvereinbarungen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1699,- € | |
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1. Teilnehmer
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1799,- €
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2. Teilnehmer
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1749,- €
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Weitere Teilnehmer
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1699,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Hilton Heidelberg | ||
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Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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306,95 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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149,24 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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101,34 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Der Besuch des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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- IT-Ausschussmitglieder
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