Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1
Technische und rechtliche Grundlagen
Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
- Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
- Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
- Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Datenschutzfragen bei IT-Systemen
- Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
- Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
- Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
- Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Datenschutzfragen bei IT-Systemen
- Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Best Western Plus Hotel Willingen | ||
Briloner Straße 56, 34508 Willingen
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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198,57 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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106,01 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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72,44 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Es erfüllt die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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