Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1
Technische und rechtliche Grundlagen
Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
- Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
- Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
- Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Datenschutzfragen bei IT-Systemen
- Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
- Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
- Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
- Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Datenschutzfragen bei IT-Systemen
- Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
NH Düsseldorf City Nord | ||
Münsterstraße 230-238, 40470 Düsseldorf
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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205,55 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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102,48 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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79,21 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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