Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1

Technische und rechtliche Grundlagen

Kennung
2619/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dresden
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
  • Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
  • Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
  • Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
  • Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle

  • Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
  • Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
  • Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
  • Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel

Technische Grundlagen

  • Funktionsweise von PC und Netzwerken
  • Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
  • Wie sicher sind Passwörter?

IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen

  • Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
  • Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
  • Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
  • Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
  • Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
  • Elektronische/digitale Personalakte
  • Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
  • Was ist – wann und wie – erlaubt?

Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Technische und rechtliche Grundlagen
  • Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
  • Datenschutzfragen bei IT-Systemen
  • Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz
aas – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1
Kennung
2619/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dresden
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 22.06.2026
15:00
Ende
Fr. 26.06.2026
12:30
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Grundgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG und weitere wichtige Gesetze zum Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
  • Beschäftigtendatenschutzgesetz aktuell
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit/Initiativrecht des Betriebsrats
  • Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
  • Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
  • Hinzuziehung von Sachverständigen/sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
  • Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle

  • Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe, Einsatz von Privatdetektiven
  • Fahrtenschreiber, Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
  • Datenanalyse, Data Mining/Algorithmen
  • Telefon- und Videoüberwachung, Kassensysteme im Einzelhandel

Technische Grundlagen

  • Funktionsweise von PC und Netzwerken
  • Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
  • Wie sicher sind Passwörter?

IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen

  • Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung, Arbeitszeiterfassung
  • Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
  • Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
  • Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
  • Arbeiten in der Cloud, Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
  • Elektronische/digitale Personalakte
  • Integrierte IT-Systeme (z. B. SAP)
  • Was ist – wann und wie – erlaubt?

Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Technische und rechtliche Grundlagen
  • Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
  • Datenschutzfragen bei IT-Systemen
  • Wichtige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Datenschutz
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mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
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Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
199,94 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
102,80 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
74,60 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens

Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Es erfüllt auch die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) erneut besucht haben und die Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen.

Ebenfalls mit einigen anderen Veranstaltungen aus der Rubrik „Datenschutz und Digitalisierung“ können Sie anteilige oder die vollen Unterrichtsstunden für die Rezertifizierung sammeln, sofern das bei der Veranstaltung entsprechend vermerkt ist.Zur Übersicht 


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • IT-Ausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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