Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)
Die Mitbestimmungsrechte für jedes Betriebsratsmitglied
Hinter den Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verbergen sich zahlreiche Anwendungsfälle, die durch reines Lesen des Gesetzestextes nicht zu erkennen sind. Deshalb lernen die Teilnehmer, in welchem Bereich und Umfang sie vom Arbeitgeber zu informieren sind und worüber sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) bei z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Daten- und Gesundheitsschutz mitzuentscheiden haben. Zudem erfahren sie, wie ihre Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung (§§ 99, 102 BetrVG) umsetzbar sind und was ordnungsgemäße und rechtswirksame Erwiderungsschreiben des Betriebsrats beinhalten müssen.
Informationen als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des BR – Datenschutz vs. Informationspflicht
- Anspruch auf Sachverständige oder sachkundige Arbeitnehmer
- Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Ausübung der Mitbestimmung des BR durch Betriebsvereinbarung
- Ordnung des Betriebs: Kontrollen, Krankmeldungen, Arbeitskleidung
- Beginn und Ende der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Überstunden
- Urlaubsplan und Urlaub einzelner Arbeitnehmer
- Auszahlung des Arbeitsentgelts, Entgeltgerechtigkeit, außertarifliche Leistungen
- Technische Überwachungseinrichtungen: Internet, E-Mail, Handy, Telefon, Videoüberwachung
- Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
- Reaktion des BR auf Initiativen des Arbeitgebers
- So kann der BR selbst initiativ tätig werden
- Mitbestimmung bei Eil- und Notfällen
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
- Umfang der Unterrichtung des BR und Handeln bei fehlerhafter Information
- Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung – mögliche Reaktionen des BR
- Wie können Zustimmungsverweigerungen konkret formuliert werden?
- Frist und Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei Kündigungen
- Anhörung des BR/Rechtsfolgen fehlerhafter Information des Arbeitgebers
- Reaktionsmöglichkeiten des BR auf die Anhörung zur Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Wichtige Fristen für den BR
- Schriftliche Begründung des BR von Bedenken und Widerspruch
- Wie können Widersprüche und Bedenken konkret formuliert werden?
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei Widerspruch des BR
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR: §§ 87 ff., 99 ff., 102 BetrVG
- Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
- Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
- Vertiefende Kenntnisse der Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Praxis

Hinter den Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verbergen sich zahlreiche Anwendungsfälle, die durch reines Lesen des Gesetzestextes nicht zu erkennen sind. Deshalb lernen die Teilnehmer, in welchem Bereich und Umfang sie vom Arbeitgeber zu informieren sind und worüber sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) bei z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Daten- und Gesundheitsschutz mitzuentscheiden haben. Zudem erfahren sie, wie ihre Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung (§§ 99, 102 BetrVG) umsetzbar sind und was ordnungsgemäße und rechtswirksame Erwiderungsschreiben des Betriebsrats beinhalten müssen.
Informationen als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des BR – Datenschutz vs. Informationspflicht
- Anspruch auf Sachverständige oder sachkundige Arbeitnehmer
- Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Ausübung der Mitbestimmung des BR durch Betriebsvereinbarung
- Ordnung des Betriebs: Kontrollen, Krankmeldungen, Arbeitskleidung
- Beginn und Ende der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Überstunden
- Urlaubsplan und Urlaub einzelner Arbeitnehmer
- Auszahlung des Arbeitsentgelts, Entgeltgerechtigkeit, außertarifliche Leistungen
- Technische Überwachungseinrichtungen: Internet, E-Mail, Handy, Telefon, Videoüberwachung
- Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
- Reaktion des BR auf Initiativen des Arbeitgebers
- So kann der BR selbst initiativ tätig werden
- Mitbestimmung bei Eil- und Notfällen
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
- Umfang der Unterrichtung des BR und Handeln bei fehlerhafter Information
- Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung – mögliche Reaktionen des BR
- Wie können Zustimmungsverweigerungen konkret formuliert werden?
- Frist und Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei Kündigungen
- Anhörung des BR/Rechtsfolgen fehlerhafter Information des Arbeitgebers
- Reaktionsmöglichkeiten des BR auf die Anhörung zur Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Wichtige Fristen für den BR
- Schriftliche Begründung des BR von Bedenken und Widerspruch
- Wie können Widersprüche und Bedenken konkret formuliert werden?
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei Widerspruch des BR
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR: §§ 87 ff., 99 ff., 102 BetrVG
- Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
- Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
- Vertiefende Kenntnisse der Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Praxis
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1449,- € | |
1. Teilnehmer
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1549,- €
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2. Teilnehmer
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1499,- €
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Weitere Teilnehmer
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1449,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Adina Apartment Hotel Berlin Mitte | ||
Platz vor dem Neuen Tor 6, 10115 Berlin
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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215,86 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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91,38 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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68,27 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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- Ersatzmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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