Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3)

Ansprüche im Arbeitsverhältnis: Entstehung, Rangfolge und Schutz

Kennung
2414/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berchtesgaden / Königssee
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Leistungen des Arbeitgebers können sich aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen ergeben. Die wichtigsten Entstehungsgründe eines Anspruchs, wie Arbeits- bzw. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebliche Übung, Gesamtzusage und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, lernen die Teilnehmer im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 3“ kennen. Zudem erfahren Sie, in welchem Verhältnis diese zueinander stehen, wie die Ansprüche zu gewichten und durchzusetzen und wie sie – je nach Anspruchsgrundlage – rechtlich geschützt sind.

Arbeitsvertragliche Ansprüche, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

  • Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages: § 611a BGB
  • Gerichtliche Überprüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte/Regelungen beim Entgelt
  • Zulässigkeit von Stichtagsklauseln

Arbeitsvertragliche Ansprüche aus betrieblicher Übung

  • Entstehung einer betrieblichen Übung/Jährliche Leistungen in wechselnder Höhe
  • Verhinderung betrieblicher Übung durch Freiwilligkeitsvorbehalte
  • Beendigung einer betrieblichen Übung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen

  • Reichweite bei Ansprüchen von Arbeitnehmern
  • Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes

Änderungskündigung im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
  • Rechte der Arbeitnehmer bei einseitiger Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen
  • Taktisches Vorgehen vor dem Arbeitsgericht

Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen

  • Das Verhältnis der Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen
  • Geltung von günstigeren oder neueren Regelungen
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Ansprüche aus Tarifvertrag

  • Anwendungsbereich von Tarifverträgen: unmittelbare Wirkung auf die Arbeitnehmer
  • Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag

Ansprüche der Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang

  • Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang
  • Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/Widerspruch
  • Folgen eines Widerspruchs nach wirksamer/unwirksamer Unterrichtung
  • Rolle des BR bei Betriebsübergängen
  • Kündigung nach oder wegen eines Betriebsübergang

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
  • Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
  • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
  • Durchsetzung von Ansprüchen
aas – Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3) 106 AR 3 Pb
Kennung
2414/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berchtesgaden / Königssee
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 08.06.2026
15:00
Ende
Fr. 12.06.2026
12:30

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Leistungen des Arbeitgebers können sich aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen ergeben. Die wichtigsten Entstehungsgründe eines Anspruchs, wie Arbeits- bzw. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebliche Übung, Gesamtzusage und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, lernen die Teilnehmer im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 3“ kennen. Zudem erfahren Sie, in welchem Verhältnis diese zueinander stehen, wie die Ansprüche zu gewichten und durchzusetzen und wie sie – je nach Anspruchsgrundlage – rechtlich geschützt sind.

Arbeitsvertragliche Ansprüche, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

  • Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages: § 611a BGB
  • Gerichtliche Überprüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte/Regelungen beim Entgelt
  • Zulässigkeit von Stichtagsklauseln

Arbeitsvertragliche Ansprüche aus betrieblicher Übung

  • Entstehung einer betrieblichen Übung/Jährliche Leistungen in wechselnder Höhe
  • Verhinderung betrieblicher Übung durch Freiwilligkeitsvorbehalte
  • Beendigung einer betrieblichen Übung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen

  • Reichweite bei Ansprüchen von Arbeitnehmern
  • Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes

Änderungskündigung im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
  • Rechte der Arbeitnehmer bei einseitiger Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen
  • Taktisches Vorgehen vor dem Arbeitsgericht

Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen

  • Das Verhältnis der Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen
  • Geltung von günstigeren oder neueren Regelungen
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Ansprüche aus Tarifvertrag

  • Anwendungsbereich von Tarifverträgen: unmittelbare Wirkung auf die Arbeitnehmer
  • Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag

Ansprüche der Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang

  • Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang
  • Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/Widerspruch
  • Folgen eines Widerspruchs nach wirksamer/unwirksamer Unterrichtung
  • Rolle des BR bei Betriebsübergängen
  • Kündigung nach oder wegen eines Betriebsübergang

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
  • Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
  • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
  • Durchsetzung von Ansprüchen
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Maximilianstraße 2, 83471 Berchtesgaden / Königssee
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119,97 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,16 €
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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