Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen

Kennung
3915/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Kühlungsborn
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Von Montag bis Freitag

Mehr Zeit – mehr Inhalt – mehr Wissen

AR 1 kurz erklärt

Das Grundlagenseminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt Betriebsratsmitgliedern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für ihre tägliche Praxis. Behandelt werden insbesondere das Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie zentrale rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats relevant sind. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und Entscheidungen im Gremium sicher einordnen zu können.

Für wen ist AR 1 empfohlen?

AR 1 richtet sich vor allem an Betriebsratsmitglieder, die neben dem Betriebsverfassungsrecht auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen verstehen möchten. Das Seminar eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder sowie für Betriebsräte, die ihr arbeitsrechtliches Wissen systematisch aufbauen wollen.

Warum ist das Seminar AR 1 so wichtig?

Viele Mitbestimmungsfragen im Betrieb lassen sich nur mit einem grundlegenden Verständnis des Arbeitsrechts sicher beurteilen. AR 1 schafft die Basis, um arbeitsrechtliche Themen einzuordnen und Entscheidungen im Betriebsrat fundierter vorzubereiten.

Das Seminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse, die für die tägliche Betriebsratsarbeit eine wichtige Ergänzung zum Betriebsverfassungsrecht darstellen. Teilnehmende erhalten einen Überblick über typische arbeitsrechtliche Fragestellungen und lernen, wie sich arbeitsrechtliche Regelungen auf Beteiligungsrechte und betriebliche Entscheidungen auswirken können.

 

Themenplan Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Arbeitsrechtliche Fragen rund um die Einstellung

  • Stellenausschreibung – diskriminierungsfrei nach Vorgaben des AGG
  • Das Vorstellungsgespräch: Fragerecht des Arbeitgebers
  • Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen

Form und Inhalt des Arbeitsvertrages

  • Abschluss und Form des Arbeitsvertrags
  • Vorgaben des Nachweisgesetzes
  • Formvorschriften und mögliche Inhalte befristeter Verträge
  • Teilzeit: Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
  • Gesetzliche Vorgaben bei Leiharbeit und Werkverträgen

Die Bedeutung von Klauseln im Arbeitsvertrag

  • Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vereinbarungen zu Überstunden
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln bei Sonderzahlungen
  • Die Versetzung: andere Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages oder per Weisung des Arbeitgebers

Rechtsfragen zu Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Überstunden

  • Anspruch auf Arbeitsentgelt: Regelungen im Arbeitsvertrag, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz und Mindestlohn
  • Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
  • Voraussetzung, Anordnung, Duldung und Vergütung von Überstunden

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers
  • Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz

  • Entstehung des Urlaubsanspruchs und Gewährung des Urlaubs
  • Rücknahme des erteilten Urlaubs und Selbstbeurlaubungsrecht
  • Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr
  • Krankheit im Urlaub

Grundlagen des Kündigungsrechts

  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Das Kündigungsschutzverfahren
  • Beteiligung des BR bei Kündigungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
  • Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
  • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
  • Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
104 AR 1 Pb Seminar
Kennung
3915/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Kühlungsborn
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 21.09.2026
15:00
Ende
Fr. 25.09.2026
12:30
Von Montag bis Freitag

Mehr Zeit – mehr Inhalt – mehr Wissen

AR 1 kurz erklärt

Das Grundlagenseminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt Betriebsratsmitgliedern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für ihre tägliche Praxis. Behandelt werden insbesondere das Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie zentrale rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats relevant sind. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und Entscheidungen im Gremium sicher einordnen zu können.

Für wen ist AR 1 empfohlen?

AR 1 richtet sich vor allem an Betriebsratsmitglieder, die neben dem Betriebsverfassungsrecht auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen verstehen möchten. Das Seminar eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder sowie für Betriebsräte, die ihr arbeitsrechtliches Wissen systematisch aufbauen wollen.

Warum ist das Seminar AR 1 so wichtig?

Viele Mitbestimmungsfragen im Betrieb lassen sich nur mit einem grundlegenden Verständnis des Arbeitsrechts sicher beurteilen. AR 1 schafft die Basis, um arbeitsrechtliche Themen einzuordnen und Entscheidungen im Betriebsrat fundierter vorzubereiten.

Das Seminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse, die für die tägliche Betriebsratsarbeit eine wichtige Ergänzung zum Betriebsverfassungsrecht darstellen. Teilnehmende erhalten einen Überblick über typische arbeitsrechtliche Fragestellungen und lernen, wie sich arbeitsrechtliche Regelungen auf Beteiligungsrechte und betriebliche Entscheidungen auswirken können.

 

Themenplan Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Arbeitsrechtliche Fragen rund um die Einstellung

  • Stellenausschreibung – diskriminierungsfrei nach Vorgaben des AGG
  • Das Vorstellungsgespräch: Fragerecht des Arbeitgebers
  • Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen

Form und Inhalt des Arbeitsvertrages

  • Abschluss und Form des Arbeitsvertrags
  • Vorgaben des Nachweisgesetzes
  • Formvorschriften und mögliche Inhalte befristeter Verträge
  • Teilzeit: Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
  • Gesetzliche Vorgaben bei Leiharbeit und Werkverträgen

Die Bedeutung von Klauseln im Arbeitsvertrag

  • Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vereinbarungen zu Überstunden
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln bei Sonderzahlungen
  • Die Versetzung: andere Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages oder per Weisung des Arbeitgebers

Rechtsfragen zu Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Überstunden

  • Anspruch auf Arbeitsentgelt: Regelungen im Arbeitsvertrag, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz und Mindestlohn
  • Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
  • Voraussetzung, Anordnung, Duldung und Vergütung von Überstunden

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers
  • Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz

  • Entstehung des Urlaubsanspruchs und Gewährung des Urlaubs
  • Rücknahme des erteilten Urlaubs und Selbstbeurlaubungsrecht
  • Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr
  • Krankheit im Urlaub

Grundlagen des Kündigungsrechts

  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Das Kündigungsschutzverfahren
  • Beteiligung des BR bei Kündigungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
  • Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
  • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
  • Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 65 Abs. 1 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Ersatzmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Personalratsmitglieder

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Verbindliche Seminaranmeldung
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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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