Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2

Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsförderung erfolgreich umsetzen

Kennung
5021/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Betriebsrat kann vor allem bei der Prävention viel bewegen. Im Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2“ lernen die Teilnehmer anhand konkreter Beispiele, wie ein innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem und ein konstruktives betriebliches Gesundheitsmanagement aussehen kann. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit zu erkennen sowie entsprechende präventive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Aktuelle Situation in den Betrieben

  • Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
  • Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
  • Stand der Technik: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 
  • Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Gefährdungsbeurteilung

  • Begriff und gesetzliche Grundlagen
  • Beteiligte und ihre Aufgaben 
  • Gefahren und Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  • Maßnahmen festlegen und umsetzen
  • Dokumentation und Evaluation
  • Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Gesundheitsförderung im Betrieb

  • Unterschied Gesundheitsmanagement – Gesundheitsförderung
  • Gesundheitszirkel
  • Krankenrückkehrgespräche
  • Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verhältnis- und Verhaltensprävention

Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG
  • Überlastungsanzeige
  • Betriebsbegehung
  • Rolle des Betriebsrats bei der Unterweisung 
  • Strategisches Vorgehen des Betriebsrats

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
  • Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2 – 121 Arbeits Gesundheitsschutz 2 Pb Seminar
Kennung
5021/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 07.12.2026
15:00
Ende
Fr. 11.12.2026
12:30

Der Betriebsrat kann vor allem bei der Prävention viel bewegen. Im Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2“ lernen die Teilnehmer anhand konkreter Beispiele, wie ein innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem und ein konstruktives betriebliches Gesundheitsmanagement aussehen kann. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit zu erkennen sowie entsprechende präventive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Aktuelle Situation in den Betrieben

  • Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
  • Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
  • Stand der Technik: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 
  • Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Gefährdungsbeurteilung

  • Begriff und gesetzliche Grundlagen
  • Beteiligte und ihre Aufgaben 
  • Gefahren und Gefährdungen ermitteln und beurteilen
  • Maßnahmen festlegen und umsetzen
  • Dokumentation und Evaluation
  • Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Gesundheitsförderung im Betrieb

  • Unterschied Gesundheitsmanagement – Gesundheitsförderung
  • Gesundheitszirkel
  • Krankenrückkehrgespräche
  • Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verhältnis- und Verhaltensprävention

Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG
  • Überlastungsanzeige
  • Betriebsbegehung
  • Rolle des Betriebsrats bei der Unterweisung 
  • Strategisches Vorgehen des Betriebsrats

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
  • Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
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Courtyard by Marriott München City Center
Schwanthalerstraße 37, 80336 München
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
264,13 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
119,39 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,24 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens

Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen – und zwar für jedes Gremiumsmitglied! (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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