Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz
Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Rheinland-Pfalz
Das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Es gilt für Personalräte des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in RLP. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPersVG RLP rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der rheinland-pfälzischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPersVG RLP als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das Landespersonalvertretungsgesetz RLP und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Wahl des Vorsitzenden
- Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Angelegenheiten für die Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere bei
- Organisatorischen Maßnahmen
- Sozialen Angelegenheiten
- Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
- Kündigungen
Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Es gilt für Personalräte des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in RLP. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPersVG RLP rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der rheinland-pfälzischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPersVG RLP als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das Landespersonalvertretungsgesetz RLP und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Wahl des Vorsitzenden
- Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Angelegenheiten für die Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere bei
- Organisatorischen Maßnahmen
- Sozialen Angelegenheiten
- Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
- Kündigungen
Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
1. Teilnehmer
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990,- €
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2. Teilnehmer
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940,- €
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Weitere Teilnehmer
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890,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hotel Rodderhof | ||
Oberhutstraße 48, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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178,05 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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118,39 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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87,88 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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