Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Rheinland-Pfalz

Kennung
3851/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Es gilt für Personalräte des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in RLP. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPersVG RLP rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der rheinland-pfälzischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPersVG RLP als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene. 

Das Landespersonalvertretungsgesetz RLP und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere bei

  • Organisatorischen Maßnahmen
  • Sozialen Angelegenheiten
  • Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen

Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
590 Landespersonalvertretungsrecht Rheinland Pfalz Pb
Kennung
3851/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 15.09.2025
15:00
Ende
Fr. 19.09.2025
12:30

Das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Es gilt für Personalräte des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in RLP. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPersVG RLP rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der rheinland-pfälzischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPersVG RLP als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene. 

Das Landespersonalvertretungsgesetz RLP und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere bei

  • Organisatorischen Maßnahmen
  • Sozialen Angelegenheiten
  • Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen

Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
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§ Anspruchsgrundlage § 41 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 1 LPersVG RLP

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  • Personalratsmitglieder aus Rheinland-Pfalz

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